Elektronische Patientenakte (ePA)

Digitaler Speicherort für Ihre Gesundheitsdaten

Mit der elektronische Patientenakte (ePA) haben Sie Ihre Gesundheit stets im Blick, sie ist der zentrale Speicherort beispielsweise für medizinische Befunde, Arztberichte und Medikationsdaten. Für Sie ist der Zugriff unabhängig von Ort und Zeit immer möglich - aber auch Ihrem aktuellen Behandler stehen standardmäßig Ihre Gesundheitsdaten für einen begrenzten Zeitraum zur Verfügung. 

 

Bundesweiter Start der “ePA für alle”:

Seit dem 29. April 2025 dürfen Behandler die ePA und alle ihre Funktionen freiwillig nutzen. Sie können also für Ihre Patientinnen und Patienten die ePA einsehen und befüllen - es sei denn die Patienten haben dem Behandler den Zugriff auf die ePA untersagt. Eine verpflichtende Nutzung für die Behandler gibt es ab dem 1. Oktober 2025.

Die ePA - einfach erklärt!

Die ePA bietet viele Vorteile:

  • Papierkram papierlos – Befunde und andere medizinische Informationen digital und sicher an einem Ort 
  • Übergreifende Versorgung - Schneller und einfacher Austausch zwischen den Arztpraxen 
  • Volle Transparenz und Kontrolle - Die standardmäßigen Zugriffs- und Befüllregelungen für Behandler können Sie individuell konfigurieren
  • Schnelle Hilfe im Notfall - Relevante Gesundheitsdaten stehen in der ePA sofort bereit
  • Zeitersparnis - Doppeluntersuchungen können durch die Bereitstellung der Arztberichte in der ePA vermieden werden

Die häufigsten Fragen und Antworten zur ePA

Ihr Weg zur Nutzung der ePA funktioniert in nur 3 Schritten:

1. Laden Sie sich zuerst die ePA-App herunter und richten Sie sich ein Benutzerkonto ein:

2. Erstellen Sie eine GesundheitsID

Hierzu müssen Sie sich sicher identifizieren. Zur Bestätigung Ihrer Identität haben Sie 3 Möglichkeiten:

  • Persönlicher Besuch in unserem Kundencenter mit einem amtlichen Ausweis (z. B. Personalausweis oder Reisepass)
  • Postident-Verfahren: Identifizierung in einer Postfiliale, hierzu benötigen Sie neben einem amtlichen Ausweis (z. B. Personalausweis oder Reisepass) einen Coupon mit QR-Code, den Sie sich über die ePA-App generieren können
  • Online-Ausweisfunktion: Sie benötigen Ihren Personalausweis mit aktiver Online-Ausweisfunktion, die 6-stellige PIN des Ausweises und ein NFC-fähiges Smartphone

Nach der sicheren Identifizierung erhalten Sie per Post die PIN für Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK).
 

3. Los geht`s! 

Sobald Sie die PIN für Ihre eGK vorliegen haben, können Sie alle Funktionen der ePA uneingeschränkt nutzen.

Versicherte, die bisher noch keine elektronische Patientenakte (ePA) haben, beispielsweise weil sie erst nach dem 15. Januar 2025 in Deutschland gesetzlich versichert wurden, haben sechs Wochen nach Versicherungsbeginn Zeit, der Anlage der ePA zu widersprechen.

Versicherte, für die bereits eine ePA angelegt wurde, können ebenfalls widersprechen. In diesem Fall werden alle in der ePA gespeicherten Daten unwiderruflich gelöscht.

Weitere Informationen sind hier zu finden. 

Nutzen Sie für Ihren Widerspruch gerne unser Formular:

Der Widerspruch gegen die Anlage der elektronischen Patientenakte (ePA) kann jederzeit widerrufen werden. 

Nutzen Sie hierfür gerne unseren Vordruck:

Arztpraxen haben ab dem Einlesen Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) standardmäßig 90 Tage lang Zugriff auf die ePA. 

Für Apotheken, Betriebsärzte und den öffentlichen Gesundheitsdienst besteht die Zugriffsdauer für 3 Tage.

Im Berechtigungsmanagement in der ePA-App können Sie den Zugriff für bestimmte Leistungserbringer aber auch komplett blockieren. Ebenso ist es möglich die Zugriffsdauer individuell zu verlängern. 

Alle erfolgten Zugriffe auf die ePA werden protokolliert und können durch Sie in der ePA-App eingesehen werden. 

Kontaktieren Sie uns gerne direkt!

Wie sie uns am besten erreichen, können Sie hier einsehen. 

Informationen nach § 343 SGB V: