Beiträge

Beitragssätze und Beitragsberechnung

Mit den Beiträgen von Mitgliedern und Arbeitgebern finanzieren wir die vielfältigen Leistungen unserer Mercedes-Benz BKK. Wie hoch ist der allgemeine Beitragssatz in der Krankenversicherung? Was gilt für Rentner, Studenten und Selbstständige? Und wann sind die Beiträge fällig? Informieren Sie sich hier.

Pflegereform: Höhere Beiträge ab 1. Juli 2023

Das Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (PUEG) tritt zum 1. Juli 2023 in Kraft. Damit die Pflegeversicherung zur Finanzierung der Leistungen auf mehr Einnahmen zurückgreifen kann, steigt der Beitragssatz zum 01.07.2023 um 0,35 Prozentpunkte.

Aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird ein Beitragsschema eingeführt, das Versicherten mit mehreren Kindern mehr Beitragsgerechtigkeit bringen soll. Bisher zahlten kinderlose Versicherte einen Zuschlag, Versicherte mit einem oder mehreren Kindern zahlten denselben Beitragssatz. Künftig gelten unterschiedliche Abschläge für das zweite bis fünfte Kind. Der Zuschlag für Kinderlose wurde von 0,35 auf 0,6 Prozentpunkte erhöht.

Die Abschläge gelten, solange alle zu berücksichtigenden Kinder unter 25 Jahre alt sind.

Der Arbeitgeberanteil beträgt immer 1,7 % (außer in Sachsen).

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