Krankenhausbehandlung: Gut informiert, gut begleitet
Was Sie vor, während und nach einem Krankenhausaufenthalt wissen sollten
Ein Krankenhausaufenthalt ist oft mit Unsicherheit, Sorgen und vielen Fragen verbunden. In dieser Situation möchten wir Sie verlässlich begleiten und dabei unterstützen, die für Sie passenden Entscheidungen zu treffen.
Hier beantworten wir die häufigsten Fragen zur Krankenhausbehandlung:
Diese Frage beantwortet Ihnen grundsätzlich Ihr Arzt. Ausnahmen sind natürlich Notfälle. Hier entscheiden entweder der Notarzt oder Sie selbst. Allerdings gehen viele Menschen in die Notfallambulanz, auch wenn es sich gar nicht um einen Notfall handelt. Alle, die am Wochenende oder feiertags ärztliche Hilfe benötigen, können sich unter der Nummer 116 117 an den ärztlichen Bereitschaftsdienst wenden. Dieser nennt Ihnen einen Arzt in Ihrer Nähe.
Generell gilt, dass eine vollstationäre Behandlung nur dann erfolgen sollte, wenn das Behandlungsziel ambulant oder teilstationär nicht erreicht werden kann.
Sollte die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt Ihnen eine ambulante Operation empfehlen, finden Sie hier weitere Informationen.
Nein. Diese Leistungen gehören zu den Wahlleistungen, die Sie selbst bezahlen. Die Mercedes-Benz Versicherungsservice GmbH bietet eine Zusatzversicherung zu dieser Leistung.
Zur Krankenhauszusatzversicherung der Mercedes-Benz Versicherungsservice GmbH
Schon bevor Sie entlassen werden, sollten Sie sich fragen, ob Sie noch Hilfe, Hilfsmittel oder eine Anschlussbehandlung oder Reha brauchen. Bei der Arztvisite oder durch die Sozialberatung im Krankenhaus werden diese Themen meist angesprochen. Im Entlassungsgespräch erklärt Ihnen der Krankenhausarzt, wie Ihr Gesundheitszustand ist, welche Medikamente Sie einnehmen müssen, welche ambulanten Leistungen unmittelbar nach der Klinikentlassung erforderlich sind und wann Sie welche Ärzte aufsuchen sollen. Zum Abschluss bekommen Sie einen Arztbrief mit allen wichtigen Informationen für den weiterbehandelnden Arzt ausgehändigt.
Krankenhäusern ist es im begrenzten Umfang erlaubt, Verordnungen auszustellen und eine Arbeitsunfähigkeit zu bescheinigen. So dürfen sie Arzneimittel in der kleinsten Packungsgröße verschreiben, um die Übergangsphase von der stationären in die ambulante Versorgung zu überbrücken. Die Verordnung darf in einem Zeitraum von bis zu sieben Tagen erfolgen, dies gilt auch für Leistungen wie häusliche Krankenpflege und Heilmittel. Die Krankenhäuser informieren den weiterbehandelnden Vertragsarzt rechtzeitig über die Therapie des Patienten zum Zeitpunkt der Entlassung.
Krankenhausberatung
Im Falle eines akuten Krankenhausaufenthaltes aufgrund einer schwerwiegenden Erkrankung stehen Ihnen neben Ihren Ansprechpartnern vor Ort bei Bedarf unsere regional eingesetzten Krankenhausberater zur Seite und unterstützen Sie bei Fragen zu Ihrem Krankenhausaufenthalt.
Wenn Sie Beratung wünschen, melden Sie sich bitte in Ihrem Kundencenter.