Personen, die zuhause gepflegt werden und ausschließlich Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet, in regelmäßigen Abständen Beratungseinsätze in Anspruch zu nehmen.
Bei Pflegegrad 1 und dem Bezug von Sach- oder Kombinationsleistungen ist die Beratung freiwillig.
Dieses Beratungsgespräch, auch Beratungseinsatz oder Beratungsbesuch genannt, soll dazu beitragen, die Qualität in der häuslichen Pflege zu sichern und die Pflegepersonen zu unterstützen. Der Beratungseinsatz findet deshalb im eigenen Haushalt statt und wird von einem Mitarbeiter eines ambulanten Pflegedienstes durchgeführt.
Die Abrechnung für die Beratung erfolgt direkt mit der Pflegekasse.
Ist die pflegebedürftige Person einverstanden, werden die Erkenntnisse der Pflegekasse mitgeteilt.
Wird die Beratung nicht abgerufen bzw. nicht nachgewiesen, wird das Pflegegeld gekürzt bzw. die Zahlung eingestellt.
Um die Terminvereinbarung kümmert sich die pflegebedürftige Person selbst.
Der Pflegeberater erfasst Ihre Daten und den Zeitpunkt des Beratungsbesuchs.
- Er überprüft die Pflege- und Betreuungssituation aus Sicht der pflegebedürftigen Person und der Pflegeperson.
- Der Berater erfasst die Pflege- und Betreuungssituation auch aus seiner Sicht und schätzt ein, ob die Pflege zuhause gesichert ist.
- Im Anschluss kann der Berater Maßnahmen anregen und weitere Informationen geben.
Sie können Fragen stellen und der Pflegeberater kann Ihnen Tipps geben, beispielsweise zum Bezug von Pflegesachleistungen, Betreuungs- und Entlastungsleistungen, Kurzzeit- und Verhinderungspflege oder Wohnraumanpassung zum Abbau von Barrieren.
In einem Beratungsgespräch können Sie z. B. folgende Themen besprechen:
- typische Situationen im Pflegealltag
- Bedarf von (Pflege-)Hilfsmitteln klären, zum Beispiel technische Hilfsmittel wie Rollator oder Pflegehilfsmittel
- Hebe- und Lagerungstechniken, zum Beispiel Kinästhetik und Mobilisation
- Hinweise auf Pflegekurse und Schulungen nach § 45 SGB XI
- Möglichkeit der Höherstufung des Pflegegrades
Der Berater wird im Beratungseinsatz ein Formular ausfüllen. Darin notiert er die Ergebnisse des Gesprächs und Sie unterschreiben eine Einwilligungserklärung. In der stimmen Sie der Übermittlung der Angaben an Ihre Pflegekasse zu. Anschließend teilt uns der Pflegeberater mit, dass der Beratungsbesuch stattgefunden hat.
Die Kosten für den Beratungsbesuch übernehmen wir.
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können den Beratungstermin flexibel und ortsunabhängig auch digital per Videokonferenz wahrnehmen. Sie haben also die Wahl, ob Sie die Beratung vor Ort oder per Video in Anspruch nehmen möchten.
Da der Beratungseinsatz die Qualität der häuslichen Pflege sicherstellen soll, darf jedoch nicht jeder Beratungseinsatz online stattfinden. Die erstmalige Beratung sowie jede zweite darauffolgende Beratung müssen Sie vor Ort wahrnehmen.
Diese Regelung ist vorläufig bis zum 31. März 2027 gültig.