Krankengeld
Die wichtigsten Informationen rund ums Krankengeld
Wie lange wird mein Lohn weitergezahlt? Wie lange besteht Anspruch auf Krankengeld? In welcher Höhe erhalte ich Krankengeld? Das sind nur einige Fragen, die Sie sich als Betroffener stellen. Wir haben die wichtigsten Informationen dazu für Sie zusammengefasst.
Wie lange besteht Anspruch auf Krankengeld?
Für dieselbe Krankheit haben Sie Anspruch auf Krankengeld für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Tritt zur aktuellen Erkrankung, eine neue Diagnose hinzu, verlängert sich der Anspruch nicht.
Am schnellsten erreicht uns Ihre Krankmeldung über unsere Mercedes-Benz BKK App. Einfach und sicher können Sie die Bescheinigung fotografieren und an uns übertragen.
Zu welcher Personengruppe gehören Sie?
Ab dem Tag, an dem Ihr Arzt feststellt, dass Sie als versicherungspflichtig Beschäftigter arbeitsunfähig erkrankt sind, haben Sie Anspruch auf Krankengeld. Dies gilt ebenfalls, bei stationären Krankenhausaufenthalten oder bei Behandlungen in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen. Die Auszahlung erfolgt für Kalendertage, bei vollen Monaten für 30 Tage.
Weitere Informationen zur Höhe und Berechnung Ihres Krankengeldes finden Sie hier.
Ihr Anspruch auf Krankengeld beginnt grundsätzlich an dem Tag, an dem Ihr Arzt Sie arbeitsunfähig geschrieben hat, beziehungsweise an dem Tag, an dem Sie stationär in ein Krankenhaus aufgenommen wurden.
Als Empfänger von Arbeitslosengeld I erhalten Sie zunächst eine Leistungsfortzahlung durch die Agentur für Arbeit von bis zu sechs Wochen. In dieser Zeit ruht der Anspruch auf Krankengeld. Die Zahlung von Krankengeld beginnt ab dem Tag nach Ende der Leistungsfortzahlung.
Das Ende der Leistungsfortzahlung sowie die Höhe des Arbeitslosegeld I teilt uns die zuständige Bundesagentur für Arbeit mit, so dass wir daraus Ihr individuelles Krankengeld berechnen können. Als Arbeitslosengeld II Bezieher haben Sie keinen Anspruch auf Krankengeld. Sie erhalten auch im Krankheitsfall weiterhin die Leistungen der Agentur für Arbeit.
Auch als hauptberuflich Selbstständiger können Sie sich bei uns mit Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit versichern.
Höhe des Krankengeldes
Das Krankengeld wird grundsätzlich aus Ihrem beitragspflichtigen Einkommen berechnet, aus dem Sie zuletzt Beiträge entrichtet haben. Es beträgt 70 % des entfallenen Einkommens bis zur allgemein gültigen Beitragsbemessungsgrenze.
Wann haben Sie Anspruch auf Krankengeld?
Der Anspruch auf Krankengeld entsteht an dem Tag, an dem die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt wird. Sind Sie als Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt, zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber in der Regel bis zu sechs Wochen das Entgelt weiter. Zum Ende dieser Entgeltfortzahlung fordern wir bei Ihrem Arbeitgeber Angaben zu Ihrem Verdienst an, mit denen wir die Höhe Ihres Krankengeldes berechnen (Verdienstbescheinigung).
Beziehen Sie Arbeitslosengeld I, informiert die Bundesagentur für Arbeit uns über die Höhe der Leistung und das Ende der Fortzahlung der Leistung. Ab diesem Zeitpunkt können Sie Krankengeld von uns erhalten.
Wichtig zu wissen:
Krankengeld wird immer rückwirkend gezahlt. Die Mercedes-Benz BKK zahlt es Ihnen für die Zeit ab dem Ende der Entgeltzahlungen Ihres Arbeitgebers bis zu dem Tag, an dem Sie sich zuletzt bei Ihrem Arzt vorgestellt haben.
Das Krankengeld wird für Kalendertage gezahlt. Wenn Sie Krankengeld für einen ganzen Kalendermonat erhalten, berücksichtigen wir diesen mit 30 Tagen. Das ist wichtig für Sie, um Unterbrechungen beim Krankengeld und den damit verbundenen Wegfall des Krankengeldes zu verhindern. Bei einer andauernden Arbeitsunfähigkeit müssen Sie sich an dem Werktag wieder beim Arzt vorstellen, der auf den letzten Tag der aktuellen Krankschreibung folgt. Ein Samstag gilt in diesem Fall nicht als Werktag. Wenn auf dem Formular die Arbeitsunfähigkeit bis freitags bescheinigt ist, muss sich der Versicherte also erst am Montag wieder beim Arzt vorstellen, wenn er noch nicht wieder arbeitsfähig ist.
Die weiteren Durchschläge sind zur Weitergabe an den Arbeitgeber und die Krankenkasse bestimmt. Einen Durchschlag behält der Arzt.
Krankengeld wird immer rückwirkend gezahlt. Die Mercedes-Benz BKK zahlt es Ihnen für die Zeit ab dem Ende der Entgeltzahlungen Ihres Arbeitgebers bis zu dem Tag, an dem Sie sich zuletzt bei Ihrem Arzt vorgestellt haben.
Das Krankengeld wird für Kalendertage gezahlt. Wenn Sie Krankengeld für einen ganzen Kalendermonat erhalten, berücksichtigen wir diesen mit 30 Tagen. Das ist wichtig für Sie, um Unterbrechungen beim Krankengeld und den damit verbundenen Wegfall des Krankengeldes zu verhindern. Bei einer andauernden Arbeitsunfähigkeit müssen Sie sich an dem Werktag wieder beim Arzt vorstellen, der auf den letzten Tag der aktuellen Krankschreibung folgt. Ein Samstag gilt in diesem Fall nicht als Werktag. Wenn auf dem Formular die Arbeitsunfähigkeit bis freitags bescheinigt ist, muss sich der Versicherte also erst am Montag wieder beim Arzt vorstellen, wenn er noch nicht wieder arbeitsfähig ist.
Ermitteln Sie die Höhe Ihres täglichen Krankengeldes mit unserem Krankengeldrechner. Bitte berücksichtigen Sie, dass dieser Rechner nicht alle Besonderheiten bei der Berechnung Ihres Krankengeldes berücksichtigen kann. Es handelt sich um einen ungefähren Wert. Ihr tatsächliches Krankengeld kann deshalb von dem hier ermittelten Ergebnis abweichen.
Damit wir Ihnen Ihr Krankengeld von Anspruchsbeginn an nahtlos zahlen können, ist es sehr wichtig, dass Sie uns Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen innerhalb einer Woche nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit zuschicken.
Ihr Krankengeld ruht, solange Ihr Arbeitgeber Ihnen Arbeitsentgelt weiterzahlt, der Nachweis der Arbeitsunfähigkeit verspätet erfolgt oder folgende Entgeltersatzleistungen bezogen werden:
- Arbeitslosengeld
- Kurzarbeitergeld
- Versorgungskrankengeld
- Übergangsgeld
- Unterhaltsgeld
- Mutterschaftsgeld
Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung. Wird Ihnen während Ihrer Arbeitsunfähigkeit eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung bewilligt, so hat das Auswirkungen auf Ihr Krankengeld.
Wenn Sie eine Teilrente erhalten, kann Ihnen die Mercedes-Benz BKK das Krankengeld, unter Anrechnung der Rentenhöhe, grundsätzlich weiterzahlen. Das Krankengeld wird beim Zusammentreffen mit folgenden Renten gekürzt:
- Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
- Rente wegen Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit
- Teilrente wegen Alters
Ein Anspruch auf Krankengeld besteht nicht mehr, wenn eine der folgenden Renten gewährt wird:
- Rente wegen voller Erwerbsminderung
- Rente wegen Erwerbsunfähigkeit
- Altersrente als Vollrente
Ein erneuter Anspruch auf Krankengeld entsteht erst dann wieder, wenn die oben genannten Renten, beispielsweise wegen Zeitablauf, nicht mehr gezahlt werden. Weitere Voraussetzung ist, dass Sie beim Eintritt einer erneuten Arbeitsunfähigkeit mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind.
Zum Herunterladen:
Der Krankengeldrechner
Bitte berücksichtigen Sie, dass dieser Rechner nicht alle Besonderheiten bei der Berechnung Ihres Krankengeldes berücksichtigen kann. Es handelt sich um einen ungefähren Wert. Ihr tatsächliches Krankengeld kann deshalb von dem hier ermittelten Ergebnis abweichen.
Hier geht es zur Berechnung:
Sie möchten Ihre Krankmeldung per App übermitteln und haben die Mercedes-Benz BKK App noch nicht?
Die Mercedes-Benz BKK App herunterzuladen, lohnt sich.