Hilfsmittel

Wie erhalte ich Hilfsmittel und was muss ich zuzahlen?

Hilfsmittel gleichen eine körperliche Behinderung aus, lindern sie oder beugen ihr vor (zum Beispiel Prothesen, Krankenfahrstühle, orthopädische Schuhe).

Ob und welches Hilfsmittel Sie benötigen, besprechen Sie am besten mit Ihrem Arzt. Dieser stellt Ihnen im Bedarfsfall eine ärztliche Hilfsmittelverordnung (rosa Rezept) aus. Erfüllen Sie die medizinischen Voraussetzungen, übernehmen wir die Kosten für zugelassene Hilfsmittel in Höhe der Festbeträge oder vorhandener Vertragspreise.

Wir unterstützen Sie individuell bei der Beschaffung und Auswahl des für Sie geeigneten Hilfsmittels zusammen mit unseren Leistungserbringern. Sie zeigen Ihnen auch, wie Sie zu Hause damit umgehen.

Hier können Sie Hilfsmittel suchen und sich informieren: 

Bei Fragen und Rückmeldungen freuen wir uns über eine Nachricht an hilfsmittel@mercedes-benz-bkk.com.


Häufige Fragen:

Vor Bestellung oder Anfertigung des Hilfsmittels wird eine ärztliche Verordnung benötigt. 

Mit unserer Hilfsmittelsuche* finden Sie Vertragspartner bzw. Lieferanten der Mercedes-Benz BKK in Ihrer Nähe. Dabei handelt es sich um eine Test-Version. Diese befindet sich noch einer Entwicklungsphase. Wir bitten um ihr Verständnis, falls Sie Fehler in der Suche feststellen. Bei Fragen und Rückmeldungen freuen wir uns über eine Nachricht an hilfsmittel@mercedes-benz-bkk.com.

*Die Hilfsmittel-Vertragspartnersuche und die Produktinformationen wird von der GWQ ServicePlus AG bereitgestellt, Ihre IP-Adresse wird im Falle der Nutzung der Hilfsmittel-Vertragspartnersuche und Produktinformation aus technischen Gründen an die GWQ ServicePlus AG übermittelt, bei dieser jedoch nicht weiter gespeichert, sondern umgehend gelöscht.

Für Hilfsmittel sieht der Gesetzgeber einen Eigenanteil für Versicherte ab 18 Jahren vor. Er beträgt 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens 5 €, höchstens 10 €. 

Bei Hilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind, beträgt die Zuzahlung 10 Prozent der Kosten je Packung, höchstens jedoch 10 € für den Monatsbedarf je Erkrankung. 

Wir dürfen die Kosten für Hilfsmittel nur bis zum Festbetrag übernehmen. Übersteigt der Preis eines Hilfsmittels den Festbetrag, zahlen Sie die Mehrkosten selbst.

  • Brillen und Kontaktlinsen
  • Einlagen (für Schuhe)
  • Hörgeräte
  • Inkontinenzhilfen (z. B. Windeln und Vorlagen)
  • Kompressionsstrümpfe und -strumpfhosen
  • Stomaartikel
     

Auch für Hilfsmittel mit Festbeträgen leisten Sie eine gesetzlich vorgesehene Zuzahlung. Sie beträgt für Versicherte ab 18 Jahren 10 Prozent der Kosten, mindestens jedoch 5 € und höchstens 10 € (z. B. für Hörhilfen und Einlagen). 

Die Zuzahlung bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln (z. B. für Stomaartikel und Inkontinenzhilfen) beträgt 10 Prozent je Packung, höchstens jedoch 10 € für den Monatsbedarf je Indikation.

Wenn Sie unnötige Kosten vermeiden möchten, erkundigen Sie sich vor der Anschaffung eines Hilfsmittels beim Anbieter (z. B. Sanitätshaus, Apotheke, Hörgeräteakustiker, Optiker), ob er zum Festbetrag liefert. Denn liegt der Preis für ein Hilfsmittel über dem Festbetrag, stellt der Anbieter Ihnen diese Mehrkosten in Rechnung. Einige Hilfsmittel benötigen für die Nutzung Strom, zum Beispiel Sauerstoffkonzentratoren. Für diese Hilfsmittel können Sie einmal jährlich einen Stromkostenzuschuss bei uns beantragen. 

Hier finden Sie Informationen zu den wesentlichen Vertragsinhalten im Bereich Hilfsmitteln:
 

Hilfsmittel-Verträge