Schutz durch Impfen

Vorsorgen ist besser als Heilen

Impfungen gehören zu den wirksamsten und wichtigsten vorbeugenden Gesundheitsmaßnahmen. Sie schützen vor Infektionskrankheiten, die zum Teil sehr schwerwiegende Folgen haben können.

Bis heute gibt es gegen einige dieser Erkrankungen keine wirksame Behandlung. Setzen Sie sich und Ihre Liebsten also nicht dieser Gefahr aus und lassen Sie sich rechtzeitig impfen! Sprechen Sie mit Ihrem Arzt, wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Impfschutz aufgefrischt werden sollte. 

Die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Berliner Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen gehören zu den Zusatzleistungen unserer BKK, das heißt wir übernehmen die Kosten für Sie. Hierzu zählen Impfungen für eine Grundimmunisierung von Kindern und die notwendigen Auffrischimpfungen für Erwachsene.

Grippefrei durch den Winter 

Mit einer Impfung rechtzeitig vorbeugen 

Eine Grippe schwächt das körpereigene Abwehrsystem; weitere schwere Infektionen wie zum Beispiel eine Lungenentzündung haben dann leichtes Spiel. Anders als bei einer einfachen Erkältung – einem grippalen Infekt – setzen die Beschwerden bei einer Virusgrippe wie aus heiterem Himmel ein und sind stärker. Grippeviren werden durch Tröpfchen übertragen, also beim Niesen oder Husten. Diese Art der Verbreitung und das hohe Ansteckungsrisiko führen weltweit immer wieder zu Grippeepidemien. Abstandhalten und Händewaschen bietet Schutz.

Die Kosten für eine Impfung übernehmen wir natürlich.
Besonders praktisch: An vielen Mercedes-Benz und Daimler Truck Standorten finden die Impfungen im Betrieb beim Werksärztlichen Dienst (Health & Safety) statt. Familienangehörige, Rentner und Versicherte, die nicht bei Mercedes-Benz arbeiten, können sich beim Hausarzt impfen lassen.

Weitere Informationen finden Sie im Social Intranet der Mercedes-Benz AG

Eine Garantie gegen Grippe liefert auch die Impfung nicht, doch sind die Beschwerden im Fall einer Erkrankung weniger heftig. Und vor einer harmlosen Erkältung schützt sie nicht – ihr beugt eine gesunde Lebens weise mit ausgewogener Ernährung, genügend Bewegung an der frischen Luft
und ausreichend Schlaf vor.

Wer sollte sich impfen lassen? 

 

Welche Impfungen gibt es?

Die Grundimmunisierung erfolgt spätestens 7 Tage nach der Geburt, normalerweise jedoch innerhalb der ersten 12 Stunden. Zum Aufbau eines frühen Immunschutzes sollten diese Impfungen bereits im dritten Lebensmonat beginnen. Nach den derzeit gültigen Empfehlungen der STIKO sollten Kinder spätestens bis zum 15. Lebensmonat eine Grundimmunisierung gegen Diphtherie, Tetanus (Wundstarrkrampf), Keuchhusten, Kinderlähmung, Windpocken, Haemophilus influenzae Typ b (bakterielle Infektion der oberen Atemwege in den ersten fünf Jahren, die zu bleibenden Behinderungen oder gar zum Tod führen kann) und Hepatitis B besitzen sowie einmal gegen Masern, Mumps und Röteln geimpft sein. Eine zweite Impfung sollte bis zum 23. Lebensmonat erfolgen. In so genannten Kombinationsimpfstoffen sind mehrere Impfungen in einer Spritze vereint. Einige Kombinationsimpfstoffe wurden extra für Säuglinge entwickelt. Ab 18 Jahren sollte der Schutz gegen Diphtherie und Tetanus alle zehn Jahre aufgefrischt werden.

Neuerdings gehört auch die Impfung gegen Pneumokokken und Meningokokken Typ C zur Empfehlung der STIKO. Sie wird generell für alle Säuglinge (Pneumokokken) und Kleinkinder bis zu einem Alter von 2 Jahren  (Meningokokken) empfohlen.

Pneumokokken können Infektionen wie z.B. Mittelohr-, Nasennebenhöhlen- oder Lungenentzündungen verursachen. Für Säuglinge und Kleinkinder besonders bedrohlich sind Infektionen, wenn der Erreger über das Blut auch andere Organe befällt oder eine Hirnhautentzündung auslöst. Für einen vollständigen Impfschutz sind vier Impfungen zeitgleich mit den anderen im Säuglingsalter empfohlenen Impfungen bis zum vollendeten 11. bis 14. Lebensmonat vorgesehen.

Meningokokken können eine Blutvergiftung oder eine Hirnhautentzündung verursachen, die manchmal binnen weniger Stunden zum Tode führt. Die Impfung wird ab dem vollendeten 12. Lebensmonat empfohlen.

Zum Aufbau eines frühen Immunschutzes sollte bereits im dritten Lebensmonat mit Impfungen begonnen werden.

Weitere Infos finden Sie direkt bei der STIKO 

Für Mädchen und Jungen zwischen 9 und 17 Jahren empfiehlt die STIKO die Impfung gegen HPV. Humane Papillomviren (HP-Viren) können Krebs verursachen – vor allem am Gebärmutterhals, aber auch am After, Penis sowie in Mund und Rachen.

Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die Impfung gegen HPV sehr wirksam ist und somit das Risiko für diese Krebserkrankungen deutlich senkt.Jeder Arzt kann diese Impfungen vornehmen; auch bieten viele Gesundheitsämter kostenfreie Impfsprechstunden an. Nehmen Sie zu einem Impftermin immer Ihren Impfpass mit - darin werden alle Impfungen dokumentiert.

Was sind HP-Viren?
Humane Papillomviren (HP-Viren) können Krebs verursachen – vor allem am Gebärmutterhals, aber auch am After, Penis sowie in Mund und Rachen. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die Impfung gegen zwei Typen dieser Viren (HPV 16 und 18) sehr wirksam ist und somit das Risiko für diese Krebserkrankungen deutlich senkt. 

HP-Viren werden beim Geschlechtsverkehr übertragen. Doch nicht jeder Kontakt mit dem Virus hat schlimme Folgen. Die meisten Menschen merken überhaupt nichts davon, weil das körpereigene Immunsystem den Erreger bekämpft. Doch bei einigen Frauen setzt sich das Virus im Gebärmutterhals fest, im schlimmsten Fall wird daraus Krebs.

Wann sollte geimpft werden?
Ärzte empfehlen, Mädchen und Jungen vor dem ersten Sexualkontakt impfen zu lassen. Drei Spritzen in den Oberarm innerhalb eines halben Jahres sorgen für Schutz. Trotz Impfung sollten natürlich auch weiterhin die Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krebs genutzt werden.

Wie erfolgt die Kostenübernahme?
Wenn Ihr Arzt zur Impfung rät, übernehmen wir selbstverständlich die Kosten.

Die Abrechnung erfolgt bei Mädchen und Jungen von 9. bis zum 17. Lebensjahr direkt über die Gesundheitskarte.

Danach erfolgt die Übernahme im Rahmen einer Kostenerstattung. Das heißt, Sie gehen in Vorleistung und wir erstatten Ihnen gegen Vorlage der Rechnung Ihre Auslagen. Lassen Sie uns daher einfach die Originalbelege für den Impfstoff und das Arzthonorar zur Erstattung zukommen.

Rechnung und Verordnung online einreichen. So geht`s!

Einfach online und Porto sparen: Übermitteln Sie die Rechnung und ärztliche Verordnung einfach digital in unserer Mercedes-Benz BKK App oder in unserem Online-Kundencenter „Meine Mercedes-Benz BKK“ in der Rubrik Meine Rechnungen/Arzneimittel/Impfungen:     

 „Meine Mercedes-Benz BKK“, Rubrik Meine Rechnungen

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Die Grundimmunisierung (Basisimpfung) erfolgt durch eine einmalige bis vierfache Impfstoffgabe in bestimmten Abständen, abhängig von dem verabreichten Impfstoff. Eine Auffrischung (meist zehn Jahre nach der Grundimmunisierung) erfolgt durch eine einmalige Verabreichung des Impfstoffes. Aufgeführt ist, in welchem Alter welche Impfungen durchzuführen sind und ob es sich um eine Auffrischungs-, Grund- oder Standardimmunisierung handelt.

Schutzimpfungen:

Ab 18 Jahren sollte der Schutz gegen Diphtherie und Tetanus alle zehn Jahre aufgefrischt werden.
Auch die Impfung gegen Windpocken gehört für bestimmte Altersgruppen zur Empfehlung der STIKO. Die roten, juckenden Flecken, die den ganzen Körper übersäen, werden meist als harmlos abgetan, sind es aber nicht immer. Laut STIKO gibt es jedes Jahr bei mehr als 5 % aller Kinder mit Windpocken Komplikationen.

Personen ab 60 Jahren empfiehlt die STIKO die Gürtelrose-Schutzimpfung. Sollte bei Ihnen eine  Grundkrankheit oder Immunschwäche vorliegen, wird die Impfung bereits ab einem Alter von 50 Jahren empfohlen. Wir beteiligen uns an den Kosten der Impfung gegen die Gürtelrose (Herpes Zoster).

Wer muss Impfschutz nachweisen?
•    Kinder, die zur Schule oder in den Kindergarten kommen
•    Kinder, die von einer Tagesmutter betreut werden
•    Lehrer, Erzieher, Tagespflegepersonen, medizinisches Personal (wenn nach 1970 geboren)

Zum vollständigen Schutz (Grundimmunisierung) gehören zwei Masernimpfungen, die die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt. Die STIKO ist ein unabhängiges Expertengremium mit Vertretern aus Wissenschaft und Forschung, sie werden vom Bundesgesundheitsministerium berufen.

Wie wird der Nachweis erbracht?
Der Nachweis ist per Impfausweis möglich. Kinder, die schon jetzt Kindergarten, Schule oder eine andere Gemeinschaftseinrichtung besuchen, brauchen den Nachweis bis zum 31. Juli 2022. Bei Kindern, die schon einmal Masern hatten, genügt ein ärztliches Attest darüber; sie sind geschützt vor einer erneuten Ansteckung und brauchen sich daher nicht impfen zu lassen.
Entsprechendes gilt für Personal in medizinischen Einrichtungen, zum Beispiel Krankenhäusern oder Arztpraxen.

Eltern, die ihre in Gemeinschaftseinrichtungen betreuten Kinder nicht impfen lassen, begehen künftig eine Ordnungswidrigkeit und müssen mit einem Bußgeld rechnen. Nichtgeimpfte Kinder können vom Besuch des Kindergartens ausgeschlossen werden.

Weiter Informationen zum Maserschutzgesetz vom Robert-Koch-Institiut

Machen Sie den Impfcheck: Impfcheck der Bundenzentrale für gesundheitliche Aufklärung


Masern in Zahlen und Fakten
Masern sind hochgradig ansteckend, stärker als zum Beispiel Grippe, Ebola und Tuberkulose. Bei einem schweren Verlauf der Erkrankung kann es zu Komplikationen wie Hörverlust, Lungen- oder Gehirnentzündung kommen, ein tödlicher Ausgang ist ebenfalls möglich. Masern sind daher alles andere als eine harmlose Kinderkrankheit. Den besten Schutz bietet die Impfung; sie sorgt für eine lebenslange Immunität.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit.

Immer wieder schrecken medienwirksame Fälle die Öffentlichkeit auf, in denen schwere Spätfolgen aufgetreten sind. Vor allem Kinder, die sich im ersten Lebensjahr mit Masern anstecken, sind gefährdet, später an einer chronischen Entzündung des Gehirns zu erkranken, weil sie noch nicht geimpft werden können.

Die sogenannten subakuten sklerosierenden Panenzephalitis (SSPE) als Spätfolge von Masern tritt Monate bis Jahre nach der Infektion auf und ist in der Bevölkerung weitgehend unbekannt. Die Gehirnerkrankung mit Symptomen wie psychischen Störungen, Demenz, Muskelkrämpfen und epileptischen Anfällen, trifft meist Kinder und Jugendliche, die vor ihrem zweiten Lebensjahr Masern bekamen. Da Babys erst im Alter von neun bis zwölf Monaten gegen Masern geimpft werden können, sind sie nur geschützt, wenn sie sich bei niemandem anstecken. Es kommt also darauf an, dass das Umfeld geimpft ist. Je höher die so genannte Durchimpfungsrate der Bevölkerung ist, desto besser der Schutz.

Hier gibt es in Deutschland Nachholbedarf, denn besonders viele ältere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sind nicht gegen Masern geimpft. Viele von ihnen wissen nicht einmal, wie es um ihren Impfschutz bestellt ist. Daher empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) den nach 1970 Geborenen die Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR). Wer eventuell eine Familie plant oder im Freundes- und Bekanntenkreis Kontakt zu Familien mit Neugeborenen hat, sollte sich seiner Verantwortung bewusst sein: Wer keinen ausreichenden Masernimpfschutz hat, sollte dies nachholen und sich beim Arzt impfen lassen.

Eine „echte“ Virusgrippe (im Unterschied zu einem grippalen Infekt) sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen, sie kann sogar tödlich verlaufen. Mit einer rechtzeitigen Impfung schützen Sie sich und andere.

Symptome:

  • hohes Fieber
  • starke Kopf- und Gliederschmerzen
  • brennende Augen, trockener Husten
  • Halsschmerzen, Schluckbeschwerden
  • sowie ausgeprägte Müdigkeit und Abgeschlagenheit

 

Anders als bei einer einfachen Erkältung setzen die Beschwerden bei einer Grippe wie aus heiterem Himmel ein und sind stärker. Das körpereigene Abwehrsystem wird geschwächt, weitere schwere Infektionen wie zum Beispiel eine Lungenentzündung haben dann leichtes Spiel. Grippeviren werden durch Tröpfchen übertragen, also beim Niesen oder Husten. Diese Art der Verbreitung und das hohe Ansteckungsrisiko führen weltweit immer wieder zu Grippeepidemien.

Bei uns hat die Grippe zwischen Dezember und April Konjunktur. Eine Grippeimpfung zur rechten Zeit sorgt dafür, dass Sie von den Erregern verschont bleiben. Denn eine Grippe sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen, sie kann sogar tödlich verlaufen.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt für Personen ab 60 Jahren vorrangig die Verwendung eines so genannten Hochdosis-Impfstoffes. Möglich sei aber auch die Gabe eines herkömmlichen Impfstoffes. In den Betrieben unserer Trägerunternehmen steht der Hochdosis-Impfstoff nicht zur Verfügung. Beschäftigte, die eine solche Impfung wünschen, können sich an ihren Hausarzt wenden.

Es gibt Personengruppen, für die sich die Impfung ganz besonders empfiehlt:

  • über 60-Jährige
  • chronisch Kranke
  • Menschen mit Herz-Kreislauf- oder Atemwegs-Erkrankungen
  • Menschen mit schwachem Immunsystem
  • Schwangere
  • Berufsgruppen, die häufig mit Viren in Kontakt kommen (Ärzte, Pflegepersonal, Lehrer etc.)
  • Personen, die viel reisen

 

Einige Ärzte empfehlen Eltern beispielsweise, ihre Kinder gegen Grippe impfen zu lassen, da sie das Influenzavirus häufig übertragen. So sind einerseits die Kinder geschützt aber auch spezielle Risikogruppen, die eine gleichzeitige Ansteckung mit Grippe- und Coronaviren gesundheitlich schwer beeinträchtigen könnte. 

Sie können sich durch eine Impfung schützen – die Kosten des Vierfach-Impfstoffs und der Impfung übernehmen natürlich wir.

An vielen Standorten der Trägerunternehmen finden die Impfungen im Betrieb beim Werksärztlichen Dienst statt. So können Sie sich bequem vor oder nach der Arbeit oder in der Pause impfen lassen. In Ihrem Kundencenter erfahren Sie, wann die Impfungen in den Betrieben stattfinden.

Familienangehörige, Rentner und Versicherte, die nicht beim Trägerunternehmen oder zugehörigen Betrieben arbeiten, können sich selbstverständlich beim Hausarzt impfen lassen.

Der Impfschutz muss jedes Jahr erneuert werden, da jedes Jahr andere Viren auftauchen.

Vier Tipps, wie Sie mit einer Grippe am besten über die Runden kommen, wenn es Sie schon erwischt hat:

  • Bettruhe ist wichtig. Schonen Sie sich, schlafen Sie viel - so kommt der Körper wieder zu Kräften.
  • Rauchen ist bei Grippe strikt verboten. Ihre angegriffenen Atemwege werden es Ihnen danken. Und vielleicht hören Sie nach überstandener Krankheit ja ganz damit auf. So werden Sie ungeplant zum Nichtraucher.
  • Wadenwickel und Vitamin C senken das Fieber und durch viel Trinken lässt sich der fieberbedingte Flüssigkeitsverlust ausgleichen.
  • Vor allem bei Ohren- und Halsschmerzen sowie Atembeschwerden sollte ein Arzt eingeschaltet werden, um eine Lungenentzündung zu vermeiden.

Sie wollen verreisen oder müssen aus beruflichen Gründen ins Ausland?

Hier finden Sie alles, was Sie über Reiseschutzimpfungen wissen sollten.

Setzen Sie sich und Ihre Familie nicht der Gefahr aus und lassen sich rechtzeitig impfen.

Eine Impfung gegen COVID-19 trägt sowohl zum individuellen Schutz als auch zur Eindämmung der Pandemie bei. 

Wird mir oder meinen Angehörigen eine (weitere) Impfung gegen COVID-19 empfohlen? Steht eine Auffrischimpfung an? Mit dem Online-Tool „Corona-Impfcheck“ der Bundeszentrale für gesundheitlcihen Aufklärung (BZgA) erhalten Sie nach wenigen Klicks die aktuelle Impfempfehlung – passend für Ihre persönliche Situation.

Corona-Impfcheck

Häufige Fragen: 

Auf der Seite der Bundesregierung finden Sie die häufigsten Fragen zur Corona-Schutzimpfung

Robert-Koch-Institut- Häufige Fragen zur Covid-19-Schutzimpfung

Das sollten Sie wissen:

  • Masern, Mumps, Röteln und Co. heißen zwar Kinderkrankheiten, sind aber nicht harmlos. So können beispielsweise bei einem komplizierten Verlauf einer Maserninfektion lebensgefährliche Situationen und bleibende Schäden eintreten. Mögliche Komplikationen: Hörverlust, Lungenentzündung, Gehirnentzündung. Auch ein tödlicher Ausgang ist möglich.
  • Wie bei jeder Impfung können Nebenwirkungen auftreten: Rötungen, Schwellungen, Kopfschmerzen, Fieber.
  • Masern sind hochgradig ansteckend, stärker als zum Beispiel Grippe, Ebola und Tuberkulose. Ein Patient steckt im Schnitt neun bis zehn nicht geimpfte Menschen an. Die Viren verbreiten sich über die Luft durch Husten und Niesen.
  • Die Masernimpfung ist sehr wirkungsvoll. Die erste Spritze schützt etwa 93 Prozent der Menschen, die mit Masernviren in Kontakt kommen. 97 Prozent derjenigen, die auch die empfohlene zweite Impfung bekommen, sind lebenslang sicher vor Masern. Die restlichen drei Prozent sind ebenfalls geschützt, bei ihnen verläuft eine Erkrankung weniger schwer, die Kranken sind weniger ansteckend.
  • Es ist eine paradoxe Situation: die Aufmerksamkeit für das Thema Impfen lässt nach, weil weniger Erkrankungen auftreten im Vergleich zu früher. Dies ist jedoch eine Folge der erfolgreichen Impfprogramme der vergangenen Jahre. Um beim Beispiel Masern zu bleiben: Für einen Schutz der gesamten Gesellschaft müssen 95 Prozent geimpft sein. Impfen schützt nicht nur den Einzelnen, sondern auch das Umfeld, in dem wir leben. Wer sich impfen lässt, schützt so auch junge Säuglinge, Schwangere und Menschen mit schwachem Immunsystem – sie können nicht geimpft werden.
  • Angesichts weltweiter intensiver Reise- und Wanderungsbewegungen kommt dem Gesundheitsschutz durch Impfungen eine enorme Bedeutung zu.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) sieht in Deutschland Nachholbedarf in Sachen Masernimpfung. Um das Ziel einer Ausrottung zu erreichen, müssten sich noch mehr Menschen impfen lassen. Auffällig sei, dass hierzulande wie auch in anderen europäischen Staaten derzeit vor allem Jugendliche und junge Erwachsene an Masern erkranken. Von den 18- bis 44-Jährigen sind nur 60 Prozent gegen Masern geimpft gegenüber 93 Prozent der Schulanfänger.

Auch UNICEF, das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen, ist besorgt und sieht das Ziel, die Masern bis 2020 auszurotten, in Europa gefährdet – auch in Deutschland. Allein durch Impfungen ließen sich Todesfälle vermeiden.

Wer trägt die Kosten?

Wir übernehmen die Kosten für alle ärztlich empfohlenen Schutzimpfungen im Inland. Wenn Sie sich wegen eines beruflich erforderlichen Auslandsaufenthalts impfen lassen müssen, tragen wir ebenfalls die Kosten.

Wie bekomme ich meine Impfkosten erstattet?

Für die Erstattung von Kosten für Schutzimpfungen sind stets die ärztliche Verordnung (bei einem E-Rezept der Ausdruck der Arztpraxis oder Apotheke oder aus Ihrer E-Rezept-App heraus) sowie die Originalrechnung der Apotheke erforderlich. Bitte fügen Sie für eine zügige und reibungslose Bearbeitung diese Dokumente Ihrem Erstattungsantrag bei. 

Der schnellste Weg dafür ist die Übermittlung per Mercedes-Benz BKK App.
 

Das funktioniert ganz einfach:

  1. App herunterladen: hier finden Sie die Links zu den App-Stores.
  2. Über die App registrieren oder anmelden
  3. Rechnung abfotografieren und übertragen - fertig!

Oder Sie nutzen unsere zentrale Postanschrift: Mercedes-Benz BKK, 28178 Bremen.

Unser Tipp:

Einen vollständigen Impfschutz oder eine Impfberatung können Sie sich im Rahmen unseres Bonusprogramms 100 PRO AKTIV anerkennen lassen. So profitieren Sie doppelt!

100 PRO AKTIV Jetzt mitmachen! 

Weitere Informationen:

 

Impfkalender des Robert-Koch-Instituts:  Die emfpohlenen Schutzimpfungen der STIKO

Info Netzwerk - Medizin 2000:  Informationen rund ums Thema Impfen

Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit e.V.: Empfehlungen zu Reiseimpfungen

Wissen, was schützt. Das Portal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zum Thema Impfen: Impfen