Pflege
Wir sind an Ihrer Seite - ganz gleich, ob Sie selbst Pflege benötigen oder Angehörige pflegen
Pflege Thema "Finanzierungswege der Pflege" – 25.06.2026 von 16.30-18.00 Uhr
Informieren Sie sich in dem jeweils einstündigen kostenfreien Webinar „Finanzierungswege der Pflege” des Mercedes-Benz Versicherungsservices.
Folgende Inhalte werden in diesem Kurs vermittelt bzw. besprochen:
- Wie kann die Pflege zu Hause gestaltet werden?
- Welche Dienstleistungen gibt es und wie können diese finanziert werden?
- Welche Möglichkeiten gibt es für mich als Arbeitnehmer*in im Rahmen des Pflegezeitgesetzes?
- Wie kann die Pflege in einem Pflegeheim finanziert werden?
- Wann haben pflegebedürftige Eltern Anspruch auf Elternunterhalt?
- Gehen Sie zur Anmeldung bitte auf die www.unser-aduna.care Internet-Seite.
- Loggen Sie sich mit folgenden MB-Zugangsdaten ein:
- Benutzername: Mercedespkw / Passwort: Mercedescare00!
- Gehen Sie über das Menüband auf „Unsere Leistungen“ und dort auf „Pflege-Kurs“
- Klicken Sie bitte im Bereich „Anmeldung zum Pflege-Kurs“ -> „Standort und Pflege-Kurs Online“
- Melden Sie sich zur gewünschten Veranstaltung an (Klicken Sie auf Termin buchen)
Sie erhalten umgehend eine Bestätigung per E-Mail seitens ARZ.Care (schauen Sie bitte ggf. auch in Ihrem SPAM-Ordner nach)
Den offiziellen TEAMS-Link zur Veranstaltung erhalten Sie seitens ARZ.Care per E-Mail spätestens einen Tag vor der Veranstaltung
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Hinweis: Bitte schauen Sie ggf. auch im Outlook Posteingang unter Sonstiges oder in Outlook im Spam/Junk-E-Mail Ordner nach, ob hier evtl. E-Mails von ARZ.care angekommen sind. *Bitte beachten Sie, dass dieses Angebot außerhalb der Arbeitszeit stattfindet.
Suchen Sie nach einem Pflegeheim oder einem ambulanten Pflegedienst für sich oder Ihre Angehörigen? Mit dem BKK PflegeFinder vergleichen Sie die verschiedenen Angebote.
BKK PflegeFinder
| Durchgängiger Krankenhaus- oder Rehabilitationsaufenthalt von über 4 Wochen | Das Pflegegeld wird bis zu 56 Tage weitergezahlt. Sollten Sie sich wieder in häuslicher Pflege befinden und nicht wie gewöhnlich zum Monatsbeginn Ihr Pflegegeld erhalten haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf und teilen uns Ihr Entlassungsdatum mit. |
| Verhinderungspflege (Ersatzpflege) | Ist die Pflegeperson mehr als 8 Stunden täglich abwesend (z.B. bei Krankenhausaufenthalt oder während des Erholungsurlaubs) zahlen wir in diesem Fall für maximal 56 Kalendertage das Pflegegeld zur Hälfte weiter. Bei der Beantragung von rückwirkenden Zeiträumen wird das entsprechend zu viel gezahlte Pflegegeld mit der Zahlung des Folgemonats verrechnet. |
| Kurzzeitpflege | Während der Kurzzeitpflege zahlen wir für maximal 56 Tage die Hälfte des bisherigen Pflegegeldes weiter. |
| Auslandsaufenthalt außerhalb der europäischen Union von mehr als 6 Wochen im Kalenderjahr | Laut Gesetz (§ 34 SGB XI) ruht der Anspruch auf Leistungen, solange Sie sich im Ausland aufhalten. Bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten von bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr wird das Pflegegeld weitergezahlt. Bitte legen Sie nach Ihrer Rückkehr einen Nachweis vor (z.B. Flugtickets, Eintrag im Reisepass) damit wir die Pflegegeldzahlung wieder aufnehmen können. |
Social Intranet bei Mercedes-Benz:
Der Altersdurchschnitt der Beschäftigten steigt, daher ist für viele Beschäftigte unseres Trägerunternehmens das Thema von Bedeutung. Entweder, weil sie bereits einen Angehörigen pflegen, plötzlich die anstehende Pflege eines Familienmitglieds organisieren müssen oder weil sie sich um ihre eigene Situation und das Älterwerden Gedanken machen.
Für sie alle gibt es im Social Intranet jetzt eine Anlaufstation für Fragen rund ums Thema Pflege: Pflege@ heißt die Gruppe, die umfassende Informationen bietet:
- Wo finde ich Pflege?
- Wie unterstützt mich mein Arbeitgeber?
- Was bietet meine Krankenkasse?
- Wie kann ich privat vorsorgen?
Auf diese und weitere Fragen finden Sie Antworten. Außerdem können Sie die Community nutzen, um Ihre eigene, ganz persönliche Frage zu stellen und Erfahrungen zu teilen.