
Alles klar für den Urlaub?
Checken Sie Ihren Krankenversicherungsschutz
Endlich Urlaub. Koffer gepackt und los geht`s. Wir wollen, dass Sie in dieser wertvollen Zeit wirklich entspannen können, geben Tipps für Ihre Urlaubsvorbereitung und bieten einen umfassenden Auslandsservice.
Krankenversicherungsschutz im Inland
Bei Urlaub im Inland bleibt alles beim Alten: Sie erhalten an jedem Ort in Deutschland ärztliche oder zahnärztliche Hilfe. Dazu brauchen Sie lediglich Ihre elektronische Gesundheitskarte mit in die Praxis zu bringen und schon kann die Behandlung beginnen.
Krankenversicherungsschutz im Ausland
Für den Fall der Fälle auch im Ausland gut versorgt sein – Ihnen diese Sicherheit zu geben, sehen wir als unsere Verpflichtung an. Wir empfehlen den Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung für jede Urlaubsreise, ganz egal, in welches Land es geht.
Informationen für Ihre Reise:
Sie benötigen medizinischen Rat im Urlaub?
Wenn Sie in Länder der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) (Norwegen, Island, Liechtenstein), Nordmazedonien, Montenegro, Serbien, Vereinigtes Königreich oder in die Schweiz reisen, sollten Sie Ihre Gesundheitskarte unbedingt dabei haben. Sie erhält auf der Rückseite die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card = EHIC). Beim Arzt, Zahnarzt oder im Krankenhaus brauchen Sie nur die EHIC zusammen mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass vorzulegen und schon werden Sie behandelt.
Bei der DVKA - Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung- Ausland, gibt es Merkblätter zum Herunterladen.
Wenn Sie gezielt ins Ausland fahren, um sich einer geplanten Behandlung zu unterziehen, können Sie die EHIC dafür nicht einsetzen. Bitte sprechen Sie in einem solchen Fall vorher mit uns.
Auch mit weiteren Staaten hat Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen, das den Versicherungsschutz in diesen Ländern gewährleistet, dazu gehören z.B.: Bosnien und Herzegowina, Tunesien und die Türkei. Hierfür erhalten Sie einen speziellen Auslandsberechtigungsschein für die medizinische Behandlung, den Sie in unseren Kundencentern anfordern können.

Trotz Auslandskrankenschein oder Europäischer Krankenversicherungskarte (sie ist Bestandteil Ihrer Gesundheitskarte) können Situationen im Ausland eintreten, in denen Ärzte Sie nur gegen Bargeld behandeln. Diese Auslagen dürfen wir Ihnen – je nach Land – nur anteilig oder gar nicht erstatten. Die Kosten eines Rücktransports nach Hause darf grundsätzlich keine gesetzliche Krankenkasse übernehmen.
Mit dem Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung starten Sie unbeschwert in den Urlaub. Sie garantiert Ihnen weltweit größtmöglichen Schutz, den die gesetzliche Krankenversicherung nicht bieten darf. Gemeinsam mit Mercedes-Benz Versicherungsservice können Sie die perfekt auf Sie abgestimmte Versicherungslösung zusammenstellen und den optimalen Schutz finden.
Für weitergehende Informationen bzw. eine ausführliche Beratung wenden Sie sich bitte direkt an die Kollegen des Mercedes-Benz Vorsorge und Versicherungsdienstes (Mercedes-Benz Versicherungsservice). Nutzen Sie bereits vorab die Möglichkeit, sich einen Überblick zu den angebotenen Produkten zu verschaffen. Hierfür finden Sie die beliebtesten Informationen sowie die digitalen Produkt- und Preiskonfiguratoren.
- Auslandsreisekrankenversicherung (Mercedes-Benz Vericherungsservice.com)
- Reisegepäckversicherung (Mercedes-Benz Versicherungsservice.com)
- Reiserücktrittsversicherung (Mercedes-Benz Versicherungsservice.com)
Beim Mercedes-Benz Versicherungsservice profitieren Sie außerdem von diesen Vorteilen:
- Günstigere Beiträge und verbesserte Vertragsbedingungen
- Unterstützung durch Berater von Mercedes-Benz Versicherungsservice während der gesamten Vertragslaufzeit
- Nutzung von digitalen Services, rund um die Uhr auf www.versicherungen.mercedes-benz.com
- Vertrauensvoller, sicherer und kompetenter Umgang mit Ihren Anliegen
Von Ihrem Reiseziel und den Reiseumständen hängt ab, ob Schutzimpfungen notwendig sind. Wenden Sie sich rechtzeitig vor Urlaubsbeginn, am besten mindestens vier Wochen vorher, an Ihren Arzt oder das Gesundheitsamt, um Ihren Impfschutz prüfen zu lassen.
Alle Impfungen werden in einem Impfpass eingetragen, den Sie auf Reisen bei sich haben sollten. Die Notwendigkeit von Impfungen kann sich kurzfristig ändern, zum Beispiel dann, wenn nicht vorhersehbare Epidemien auftreten. Auskünfte über die aktuelle Situation bekommen Sie bei den Gesundheitsämtern, den Instituten für Tropenmedizin oder einer diplomatischen Vertretung des Gastlandes.
Wir erstatten die Kosten für alle vom Arzt empfohlenen Reiseimpfungen nach den vertraglichen Bestimmungen.
Einige Tage vor dem Start in die Ferien empfiehlt sich ein Blick in die Reiseapotheke. Welche abgelaufenen Medikamente müssen gegen neue ausgetauscht werden? Sind noch genügend Pflaster vorrätig? Dabeihaben sollten Sie auf jeden Fall Mittel gegen Durchfall, Sonnenbrand, Fieber, Insektenstiche und natürlich ein Sonnenschutzmittel. Arzneimittel werden am besten in der Originalverpackung mit Beipackzettel kühl und trocken aufbewahrt. Sprechen Sie doch einfach einmal mit Ihrem Apotheker – er berät Sie sicher gern, was beim Bestücken der Reiseapotheke sonst noch zu bedenken ist. Adressen von Apotheken mit reisemedizinisch fortgebildetem Fachpersonal finden Sie unter dem Link www.crm.de/beratungsstellen. Weitere Infos gibt es außerdem unter www.reiseapotheke.de und www.fit-for-travel.de.
Denken Sie bitte bei Ihrer Reisevorbereitung daran, die Telefonnummern Ihres Arbeitgebers und der Mercedes-Benz BKK mitzunehmen. Denn sollten Sie während Ihres Urlaubs im Ausland arbeitsunfähig werden, sind Sie verpflichtet, Ihren Arbeitgeber und die Krankenkasse darüber zu informieren. Teilen Sie in einem solchen Fall außerdem mit, wie lange die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich dauert und wo Sie zu erreichen sind, am besten telefonisch – so sparen Sie Zeit.
Über unser 24-Stunden-Gesundheitstelefon INFOMED können Sie sich vor Ihrer Auslandsreise zu deutschsprachigen Ärzten vor Ort beraten lassen. Telefon +49 621 68 13 18 97. Hier erhalten Sie auch rund um die Uhr medizinische Auskünfte, im In- und Ausland.
Mit Ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte können Sie sich in den Ländern der EU sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein, Serbien, Nordmazedonien, Montenegro, im Vereinigten Königreich und der Schweiz medizinisch behandeln lassen. Bei der DVKA - Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung- Ausland, gibt es Merkblätter zum Herunterladen.
Für alle anderen Länder, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, erhalten Sie weiterhin einen speziellen Auslandsberechtigungsschein für die medizinische Behandlung, z.B. für Bosnien-Herzegowina, Tunesien und die Türkei. Diese speziellen Berechtigungsscheine fordern Sie bitte direkt in Ihrem Kundencenter an.
Besonderheit: Türkei
Die Türkei hat den Begriff der sofort notwendigen Leistungen auf akute Notfallleistungen beschränkt. Als Notfall gelten nur Situationen, in denen ein medizinischer Eingriff innerhalb von 24 Stunden nach Eintritt des Ereignisses notwendig ist bzw. eine akute Lebensbedrohung vorliegt.
Dies hat zur Folge, dass in Fällen, bei denen es sich nicht um eine Notfallleistung handelt, der Vordruck T/A 11 nicht vom türkischen Träger anerkannt wird und die Kosten für die Behandlung selbst übernommen werden müssen.
Wir empfehlen für Reisen in die Türkei deshalb dringend den Abschluss einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung.
Die Corona-Regeln sind in vielen Urlaubsländern gelockert worden, was das Reisen erleichtert.
Wir empfehlen Ihnen, sich weiterhin umsichtig zu verhalten, um sich und andere Menschen zu schützen. Was gilt es, sonst noch zu beachten, wenn Sie in Ausland reisen?
- Ihr gesetzlicher Krankenversicherungsschutz bleibt unverändert.
- Prüfen Sie Gültigkeit und Leistungsumfang Ihres Reisekrankenversicherungsschutzes und erweitern diesen bei Bedarf. Hierzu setzen Sie sich am besten mit Ihrem Versicherungsdienstleister in Verbindung. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes
- Ganz egal, wohin Sie reisen - wir empfehlen den Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung. Für weitergehende Informationen bzw. eine ausführliche Beratung wenden Sie sich bitte direkt an die Kollegen desMercedes-Benz Vorsorge und Versicherungsdienstes (Mercedes-Benz VVD).
- Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV)
- Das Robert-Koch-Institut (RKI) weist internationale Risikogebiete aus. Ob eine Anmeldung, ein Test oder eine Quarantäne für eine Einreise nach Deutschland notwendig ist, richtet sich nach der Einstufung als Risikogebiet.
- Corona-Warn-App
- Bitte beachten Sie gegebenenfalls Informationen Ihres Arbeitgebers zum Thema.
Unser Tipp für einen nachhaltigen Erholungseffekt: Sorgen Sie für einen sanften Übergang vom letzten Urlaubstag zum ersten Arbeitstag und bauen Sie einen Puffer ein. Vorsicht gilt bei anhaltenden Krankheitssymptomen. Zur Sicherheit sollten Sie hier Ihren Arzt oder bei vorausgegangener Fernreise in den Süden Ihren Tropenarzt befragen.
Reise- und Gesundheitstipps des Auswärtigen Amts
Aktuelle Informationen rund um das Thema Reisemedizin.
Sicher reisen - Ihre Reise-APP des Auswärtigen Amts
In ihr finden Sie Tipps für Ihre Reisevorbereitung, für Notfälle sowie die Adressen der deutschen Vertretungen im Ausland und der Vertretungen Ihres Reiselandes in Deutschland. Selbstverständlich bietet Ihnen die App auch zu jedem Land unsere ausführlichen, fortlaufend aktualisierten Reise- und Sicherheitshinweise. Ebenfalls mit an Bord: eine Ortungsfunktion ("Wo bin ich?") und ein "Ich bin OK"-Button, mit dem Sie Freunden oder Verwandten eben mal kurz ein Lebenszeichen senden können.