FAQ zur elektronischen Gesundheitskarte

Jeder Versicherte ab 15 Jahren bekommt eine eigene Karte mit seinem Foto. 
Kinder unter 15 Jahren und Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen kein Foto einreichen können, erhalten eine Karte ohne Lichtbild.
Gültig wird die Karte immer erst mit der Unterschrift.

Die elektronische Gesundheitskarte enthält Pflichtangaben, das sind vor allem Angaben zur Person:

Vorderseite

  1. NFC = Near Field Communication: Kontaktloser Austausch von Daten mit kompatiblen Geräten
  2. CAN = Card Access Number: 6-stellige Nummer um missbräuchliches Auslesen per NFC zu verhindern
  3. Die aktuelle Kartengeneration: G 2.1
  4. Microprozessorchip: Dieser enthält Ihre persönlichen Daten
  5. Ihr persönliches Foto
  6. Ihr Name
  7. Name Ihrer Krankenversicherung: Mercedes-Benz BKK
  8. IK: 9-stelliges eindeutiges Institutionskennzeichen zur Abrechnung
  9. Versicherungsnummer: Ihre 10-stellige Versicherungsnummer. Sie ist ein Leben lang gültig.
  10. Brailleschrift für Menschen mit eingeschränkter Sehfähigkeit
  11. BSI: Ihre elektronische Gesundheitskarte ist vom Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik zertifiziert und entspricht den höchsten Sicherheitsstandards

Rückseite

  1. Unterschriftenfeld
  2. EU-Emblem des Ausgabestaats
  3. Hinweis zum Recycling der Versicherungskarte
  4. Lebenslange Krankenversicherungsnummer (eKVNR)
  5. Institutionskennzeichen der DAK-Gesundheit
  6. Eindeutige Kennnummer der Versicherungskarte (ICCSN)
  7. Ablaufdatum der EHIC (nicht der Versicherungskarte)

Auf der eGK können zusätzlich wichtige medizinische Informationen (Notfalldaten) für eine schnelle, vielleicht lebensrettende ärztliche Hilfe abgelegt werden. Die Speicherung auf der eGK ist freiwillig und erfolgt nach Einwilligung gegenüber dem Arzt. Die Daten können nur von autorisierten Personen ausgelesen werden.
Informationen zur Speicherung der Notfalldaten finden Sie auf der Webseite der gematik.

Des Weiteren kann das Speichern verordneter Medikamente (Medikationsdaten) den behandelnden Ärzten den Überblick erleichtern. Alle Arzneimittel, die Sie einnehmen, und Informationen zur Anwendung wie Dosis, Zeitpunkt und Häufigkeit können erfasst werden. Auch Medikamente, die Sie rezeptfrei in der Apotheke gekauft haben, sollten Sie speichern lassen. So können unerwünschte Wechsel- und Nebenwirkungen verhindert werden. Das Speichern des Medikationsplans ist freiwillig. Weitere Informationen zum elektronischen Medikationsplan (eMP) erhalten Sie auf der Webseite der gematik.
 

Nein. Nach einem Umzug oder Statuswechsel erhalten Sie von uns keine neue eGK mehr. Ihre persönlichen Daten werden beim Arztbesuch direkt auf dem Chip aktualisiert.

Vorausgesetzt, Sie haben uns Ihre aktuellen Daten mitgeteilt, werden diese in der Arztpraxis beim Einlesen Ihrer eGK auf dem Chip synchronisiert.

Das Online-Verfahren ist nicht nur bequem und spart Kosten, weil keine neue eGK produziert und verschickt werden muss, sondern verhindert auch Betrug. Durch den Onlineabgleich können verlorene oder gestohlene Karten sofort gesperrt werden.

Ja, bei einer Namenänderung wird eine neue eGK erforderlich, weil dieser auf der Karte sichtbar abgebildet ist. Bitte teilen Sie uns Ihre Namensänderung schriftlich mit und fügen Sie einen entsprechenden Nachweis (Heiratsurkunde, Kopie Personalausweis, Änderungsurkunde o.ä.) bei. Sie erhalten dann automatisch eine neue eGK.

Bei dieser Frage ist zu unterscheiden, ob Sie bereits eine Gesundheitskarte von uns erhalten haben, neu bei der Mercedes-Benz BKK versichert sind oder bisher noch keine Gesundheitskarte mit Bild erhalten haben.
Sollten Sie bereits eine Elektronische Gesundheitskarte von uns erhalten haben, benötigen jedoch eine neue, weil sie defekt ist oder Sie sie verloren haben, dann erhalten Sie ihre neue Karte schnellstmöglich, nachdem sie uns informiert haben.

Als Neumitglied erhalten Sie und Ihre Familienangehörigen Ihre eGK rechtzeitig vor Beginn Ihrer Versicherung automatisch mit der ist zugeschickt.

Voraussetzung hierfür ist, dass

  • Ihre Vorkasse uns Ihre Krankenversicherungsnummer freigegeben hat und
  • Sie uns ein aktuelles Bild für die Karte übermittelt haben

    Informationen zum Einreichen eines Fotos finden Sie hier.

Hinweis: 
Datenschutz ist uns wichtig – Wir dürfen Ihre eGK nur noch an Sie versenden, nachdem Ihre aktuelle Postanschrift über das Einwohnermeldeamt verifiziert wurde. 

Das E-Rezept ersetzt bereits seit 2024 verpflichtend das Papierrezept für alle Verordnungen von apothekenpflichtigen Arzneimitteln. Der Arzt erstellt das E-Rezept aus und es wird dann im Gesundheitsnetz (der Telematikinfrastruktur) sicher und verschlüsselt gespeichert. Sie können das E-Rezept einfach mit Ihrer eGK in der Apotheke einlösen, einen Ausdruck von der Arztpraxis erhalten oder Sie haben Zugriff über die E-Rezept-App der gematik oder sie können von der Arztpraxis einen Ausdruck erhalten.

Informationen zur E-Rezept App erhalten Sie über die Webseite der gematik.

Ja, ein Familienangehöriger kann sein elektronisches Rezept von einem Familienmitglied durch Mitgabe seiner Gesundheitskarte einlösen lassen. Bettlägerige Patienten erhalten also weiterhin problemlos die für sie wichtigen Verordnungen. Auch die Einlösung von Rezepten durch Versandapotheken wird möglich sein.

Auf der Rückseite Ihrer eGK befindet sich die Europäische Gesundheitskarte (EHIC). 
Diese enthält die Berechtigung zur Inanspruchnahme von Leistungen im europäischen Ausland und ersetzt den bisherigen papiergebundenen Auslandskrankenschein. 
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Ja, jede Kundin und jeder Kunde kann die auf seiner persönlichen Gesundheitskarte gespeicherten Daten einsehen und auch ausdrucken lassen. Allerdings ist auch hierzu - neben der Karte selbst - ein zweiter Schlüssel erforderlich. Konkret bedeutet das: Der Versicherte kann zum Beispiel seinen Hausarzt bzw. seinen Apotheker bitten, ihm gespeicherte Daten auszudrucken. Gesundheitskarte und elektronischer Heilberufeausweis des Arztes bzw. des Apothekers ermöglichen erst den Ausdruck.

Ja, die Karte ist für eine andere Person wert- und nutzlos. Dafür sorgt die mehrfache Absicherung, die vor dem Missbrauch der Karte schützt: Das aufgedruckte Foto weist einen Versicherten zweifelsfrei als Inhaberin oder Inhaber der Karte aus. Außerdem ermöglicht erst die persönliche PIN-Nummer in Kombination mit einem elektronischen Heilberufeausweis den Zugriff auf die sensiblen, persönlichen medizinischen Daten.

Des Weiteren wird die alte Karte, sobald Sie eine neue beantragt haben, gesperrt.

Sie entscheiden, wer wann welche Daten lesen darf. Eine Ausnahme sind die Notfalldaten, die ein Arzt einsehen können muss, wenn der Betroffene zum Beispiel ohnmächtig ist. Zugriff auf die gespeicherten Daten hat also nur, wer von Ihnen die Erlaubnis dazu hat und über eine Zugriffsberechtigung in Form eines elektronischen Heilberufsausweises verfügt. Das sind vor allem Ärzte, Zahnärzte und Apotheker. Der Umgang mit der elektronischen Gesundheitskarte unterliegt strengen datenschutzrechtlichen Regeln. Bei Dateneinträgen, denen der Versicherte freiwillig zugestimmt hat, kann er jederzeit auch ihre Löschung verlangen. Um die erfolgten Zugriffe kontrollieren zu können, müssen die letzten 50 Zugriffe auf die Gesundheitskarte jeweils dort protokolliert werden. 

Mehr Informationen zu den Notfalldaten können Sie auf der Webseite der gematik nachlesen.

Nein, es darf niemand auf die Daten der Gesundheitskarte zugreifen, der dazu nicht berechtigt ist. Die Berechtigung selbst ist gesetzlich geregelt. Ein Arbeitgeber ist nicht berechtigt, die Gesundheitsdaten eines Arbeitnehmers oder Bewerbers einsehen zu können. Im Übrigen ist ein Zugriff auch gar nicht möglich. Denn selbst wenn eine Kundin oder Kunde seine Einwilligung dazu geben würde, wäre ein unbefugter Dritter gar nicht in der Lage, auf die Daten zuzugreifen. Ihm fehlt die dazu notwendige Legitimation durch einen Heilberufsausweis, den streng reglementiert nur Angehörige von Heilberufen erhalten. Jeder unbefugte Zugriff von Dritten unterliegt dem Strafrecht. 

Ihre Frage ist nicht dabei?

Dann helfen Ihnen die Mitarbeitenden unser Kundencenter weiter.