Fahrkosten

Fahrt ins Krankenhaus

Fahrkosten dürfen wir nur im Zusammenhang mit unseren Leistungen aus medizinisch zwingenden Gründen übernehmen.

Wir übernehmen die Kosten für:

  • Hin- und Rückfahrt bei stationärem Krankenhaus- oder Kuraufenthalt,
  • Rettungsfahrten zum Krankenhaus (auch dann, wenn sich keine stationäre Behandlung anschließt),
  • für Krankentransporte, wenn aus medizinischen Gründen der Einsatz eines Krankentransportwagens erforderlich ist,
  • für Fahrten zur ambulanten Behandlung, wenn dadurch eine Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird.
     

Wie hoch ist die Zuzahlung?

Der gesetzliche Eigenanteil beträgt 10 % der Fahrkosten, mindestens 5 € und höchstens 10 €. Bei Rehabilitationsleistungen gilt die Eigenbeteiligungsregelung nicht. Bei geringen Einkommen besteht die Möglichkeit einer Befreiung. 

Wahl des Transportmittels

  • Wählen Sie immer das preisgünstigste Verkehrsmittel und nutzen Sie alle Fahrpreisermäßigungen.
  • Für die Wahl des Transportmittels sind ausschließlich medizinische Gründe maßgebend.
  • Die Kostenübernahme ist daran geknüpft, dass immer die nächsterreichbare geeignete Behandlungsmöglichkeit in Anspruch genommen wird.
     

Bitte beachten Sie:

Sammeln Sie Fahrscheine und ärztliche Notwendigkeitsbescheinigungen für Taxi, Krankenwagen etc. Lassen Sie sich Fahrkosten und Zuzahlungen quittieren, damit wir prüfen können, ob wir Ihnen Beträge oberhalb Ihrer Belastungsgrenze erstatten können.

Ausnahmen:

  • Fahrkosten zu einer ambulanten Behandlung werden in besonderen Ausnahmefällen übernommen, möglicherweise ist vorab eine Genehmigung notwendig. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr BKK-Kundencenter.

  • Die Kosten eines Rücktransports aus dem Ausland dürfen wir nicht übernehmen. Wir empfehlen Ihnen eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen.