
Studenten und Schüler
Du willst wissen wie du weiterhin gut versichert bleibst?
Du willst wissen, wie es nach dem Ende deiner Familienversicherung weitergeht? Wie hoch ist der Beitrag? Oder du möchtest in den Ferien arbeiten und weißt nicht, wie sich das auf deine Familienversicherung auswirkt? Wir helfen dir dabei, den Überblick zu behalten und sind für dich da.
Krankenversicherung der Studenten (KVdS)
Die KVdS besteht für alle ordentlich Studierenden einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland, die nicht bereits anderweitig versichert sind. Die KVdS ist an das Alter des Studierenden geknüpft, denn mit 30 Jahren entfällt der Anspruch.
Freiwillige Krankenversicherung für Schüler
Vollzeitschüler von Berufsfachschulen und Fachschulen profitieren ebenfalls vom einem günstigeren Beitrag in der freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung während der Schulausbildung.
Ab 01.01.2022 | Ab 01.10.2022 und weiter ab 01.01.2023 | |
Gesamtbeitrag | 109,57 €/ 112,20 €* | 118,32 € / 121,16 €* |
Krankenversicherungsbeitrag | 76,85 € | 82,99 € |
Zusatzbeitrag | 9,78 € | 10,56 € |
Pflegeversicherungsbeitrag | 22,94 €/ 25,57 €* | 24,77 €/ 27,61 €* |
*für Kinderlose nach Vollendung des 23. Lebensjahres
Für die KVdS wird der Beitrag aus dem gültigen BaföG-Höchstsatz berechnet und zwar ganz unabhängig davon, ob Sie überhaupt Bafög erhalten. Der Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt 10,22 % und ist gesetzlich festgelegt.
Dazu kommt der kassenindivduelle Zusatzbeitrag, bei uns 1,3%. Außerdem sind Beiträge zur Pflegeversicherung zu zahlen. Der Beitragssatz liegt bei 3,05% zuzüglich einem Zuschlag für Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr in Höhe von 0,35%.
Die Versicherung in der KVdS endet spätestens mit Abschluss des Studiums oder mit dem Semester, in dem Sie 30 Jahre alt werden.
Ausnahmen sind allerdings möglich, wenn familiäre sowie persönliche Gründe oder die Art der Ausbildung eine Verlängerung rechtfertigen. Beispiele hierfür sind Krankheit, die Geburt eines Kindes und dessen anschließende Betreuung oder der Erwerb der Zugangsvoraussetzungen für ein Studium auf dem zweiten Bildungsweg. Bitte wenden Sie sich in solchen Ausnahmefällen an uns.
Nach dem Ende der KVdS empfehlen wir eine freiwillige Weiterversicherung bei unserer Kasse.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Papier war gestern, dem elektronischen Meldeverfahren an Universitäten und Hochschulen gehört die Zukunft. Ab 2022 sind Immatrikulations- und Exmatrikulationsbescheinigungen aus Papier Vergangenheit. Ab 01.01. startet für alle Hochschulen in Deutschland verpflichtend das elektronische Meldeverfahren. Für Sie als Studierende bedeutet das: Sie bekommen die Mitgliedsbescheinigung von uns nicht mehr per Post zugesandt, sondern wir nehmen die Meldung an Ihre Hochschule oder Uni elektronisch vor.
Was wir dafür von Ihnen brauchen? Einfach nur den Namen Ihrer Hochschule oder Uni und den dazugehörigen Ort.
Dauert eine Ferienbeschäftigung maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr (Zeiten mehrerer Beschäftigungen innerhalb eines Kalenderjahres werden addiert) und es liegt keine Berufsmäßigkeit vor, hat das keinen Einfluss auf Ihre Versicherung. Die Höhe des Einkommens spielt ebenfalls keine Rolle.
Anders jedoch verhält es sich nach der Schulentlassung: Beginnen Sie nach der Ferienarbeit eine betriebliche Ausbildung, sind Sie schon während des Ferienjobs versicherungspflichtig. Damit der Arbeitgeber weiß, ob er seinen Ferienbeschäftigten bei einer Krankenkasse anmelden muss, ist es wichtig, dass Sie beim Arbeitgeber vor Beginn der Ferienbeschäftigung eine Schulbescheinigung bzw. Immatrikulationsbescheinigung abgeben.
Nimmt ein Schüler oder Student einen Mini-Job auf, wirkt sich das ebenfalls nicht auf die Familienversicherung aus, wenn das gesamte Einkommen nicht höher als 520 € ist. Liegt das regelmäßig zu erwartende Entgelt aber über 520 € endet der Anspruch auf Familienversicherung. Weitere Informationen finden Sie hier!