Ärztliche und zahnärztliche Behandlung

Optimal behandelt

Unsere Versicherten haben zeitlich unbegrenzten Anspruch auf die Behandlung durch alle für gesetzliche Krankenkassen zugelassenen Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten - nach modernen anerkannten Behandlungs- und Heilmethoden.

Sie suchen einen Arzt in Ihrer Nähe?

Sie suchen nach einem speziellen Arzt oder Zahnarzt in Ihrer Region? Der BKK ArztFinder unterstützt Sie bei der Arztsuche. Bei zusätzlichen Angaben einer Fachrichtung werden ausschließlich die gewünschten Fachärzte angezeigt. 

Arztsuche mit dem BKK ArztFinder

Häufige Fragen

Ja, Sie haben die freie Arztwahl. Allerdings müssen Sie die privatärztliche Behandlung selbst bezahlen – die Kostenerstattung durch gesetzliche Krankenkassen ist ausgeschlossen.

Mit Ihrer Gesundheitskarte haben Sie Anspruch auf gesetzliche Leistungen, sogenannte Kassenleistungen. Sie legen Ihre Karte einfach in der Praxis vor und werden ärztlich behandelt. Eine Rechnung erhalten Sie dafür nicht.

Wenn der Arzt oder die Praxis jedoch keine Kassenzulassung haben, werden Ihnen die Behandlungskosten privat in Rechnung gestellt und das in der Regel zu einem viel höheren Betrag als die Kassenleistung kosten würde. Für Privatleistungen gilt ein anderes Abrechnungssystem, nach dem die Kosten für Leistungen mit einem Mehrfachsatz (z. B. 2,3-fach oder 3,5-fach) angesetzt werden dürfen.

Unser Tipp: Lassen Sie sich am besten vor Beginn einer privatärztlichen Behandlung von uns zum Ablauf beraten.

Privatärzte oder Privatpraxen haben keine Zulassung, um die Behandlung von gesetzlich Krankenversicherten über die Gesundheitskarte abrechnen zu können, weil sie aus unterschiedlichen Gründen keine Vereinbarung mit gesetzlichen Krankenkassen abgeschlossen haben.

Die Praxis muss Sie darauf im Voraus hinweisen. Eindeutig sind auch Hinweise im Internet oder auf Praxisschildern wie „nur privatärztliche Behandlung“, „nur Privatpatienten“ oder ähnlich. Wenn Sie sich als gesetzlich Versicherte/r privatärztlich behandeln lassen, übernimmt keine gesetzliche Krankenkasse die Kosten und Sie müssen selbst dafür aufkommen.

 

Auch Kassenärzte stellen Privatrechnungen aus. Es gibt eine Vielzahl von Ärzten und Praxen angebotener individueller Gesundheitsleistungen (IGeL), bei denen es sich nicht um eine Kassenleistung handelt. Wenn Sie eine Behandlung oder Untersuchung erhalten, die nicht über Ihre Gesundheitskarte abgerechnet werden kann, müssen die behandelnden Ärzte oder die Praxis Sie vorab darauf hinweisen. Weitere Informationen zu IGeL finden Sie hier: IGeL

Wir haben auch einige Zusatzleistungen im Angebot, die Ihnen von Ihrem behandelnden Arzt privat in Rechnung gestellt werden, an denen wir uns aber beteiligen können.
Unsere Extras

Gerne beraten wir Sie bei Fragen zur (privat)ärztlichen Behandlung.

 

In der Europäischen Union gilt eine Erkrankung als selten, wenn nicht mehr als 5 von 10.000 Menschen von ihr betroffen sind. Gehören Sie dazu?

Der SE-ATLAS – Versorgungsatlas für Menschen mit Seltenen Erkrankungen ist im Rahmen des Nationalen Aktionsplans für Menschen mit Seltenen Erkrankungen entstanden. Initial wurde der SE-ATLAS durch das Bundesministerium für Gesundheit gefördert.

Versorgungsatlas

Hilfreiche Links:

Nationales Aktionsbündnis für Menschen mit Seltenen Erkrankungen (NAMSE)

Seltene Erkrankungen | BMG

Bis zur Diagnose ist es oft ein langer Weg für die Patienten. Wir unterstützen mit zahlreichen digitalen Angeboten zum Beispiel zur psychischen Gesundheit und stehen beratend an Ihrer Seite.

Röntgenpass

In einem Röntgenpass wird dokumentiert, wann bei Ihnen Röntgenaufnahmen gemacht wurden. Ihr Vorteil: Wenn Sie den Pass bei jedem Arztbesuch dabei haben, können sich behandelnde Ärztinnen und Ärzte schnell einen Überblick über Ihre bisherigen Röntgenuntersuchungen verschaffen.
 
Den Röntgenpass unter BfS - Röntgen - Röntgenpass einfach herunterladen, Ihre Daten ergänzen, ausdrucken und zu Ihren Arztbesuchen mitnehmen.  

 

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