Haushaltshilfe

Unterstützung für Ihren Alltag in Ausnahmesituationen

Es gibt Ausnahmesituationen, da ist es schwierig den Haushalt selbst zu führen – sei es während oder nach einem Krankenhausaufenthalt, während einer Schwangerschaft oder bei einer akut aufgetretenen Krankheit. Wir unterstützen Sie in solchen Situationen mit einer Haushaltshilfe, damit Ihr Alltag reibungslos weiterläuft.

Wir übernehmen die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn Ihnen die Weiterführung des Haushalts aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist und keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann. 

Die Voraussetzungen und die Dauer der Leistung richten sich nach dem jeweiligen Grund:

Voraussetzungen:

  • Sie können den Haushalt wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer medizinischen Vorsorgeleistung, einer Rehabilitationsmaßnahme oder häuslicher Krankenpflege nicht weiterführen.
  • Es lebt mindestens ein Kind in Ihrem Haushalt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
  • Unser Extra: Wir können die Kosten für die Haushaltshilfe auch übernehmen, wenn Ihr Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
  • Es gibt keine andere im Haushalt lebende Person, die den Haushalt weiterführen kann.

Dauer:

  • Die Haushaltshilfe wird für die Dauer der jeweiligen Maßnahme gewährt.

Voraussetzungen:

  • Sie können den Haushalt wegen einer akuten schweren Krankheit oder einer akuten Verschlimmerung einer Krankheit nicht weiterführen.
  • Es gibt keine andere im Haushalt lebende Person, die den Haushalt weiterführen kann.
  • Die Notwendigkeit der Haushaltshilfe ist ärztlich bescheinigt.
  • Bei Ihnen liegt keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2 bis 5 vor.

Dauer:

  • Für maximal vier Wochen.
  • Unser Extra: Eine Verlängerung um weitere zwei Wochen ist mit ärztlicher Bescheinigung möglich.
  • Wichtiger Hinweis: Lebt ein Kind in Ihrem Haushalt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, kann die Haushaltshilfe unter bestimmten Voraussetzungen auf bis zu 26 Wochen verlängert werden.
  • Unser Extra: Wir können die Kosten für die Haushaltshilfe auch übernehmen, wenn Ihr Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Voraussetzungen:

  • Sie können den Haushalt wegen Schwangerschaftsbeschwerden oder nach der Entbindung nicht weiterführen.
  • Es gibt keine andere im Haushalt lebende Person, die den Haushalt weiterführen kann.
  • Die Notwendigkeit der Haushaltshilfe ist ärztlich bescheinigt.

Dauer:

  • Die Dauer richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit.

Wichtiger Hinweis: Es gibt für die Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und Entbindung keine Einschränkung bei Vorliegen eines Pflegegrades 2 bis 5. Hier steht die durch Schwangerschaft oder Entbindung bedingte Unfähigkeit zur Haushaltsführung im Vordergrund.

Unsere Extras:

Bei uns bekommen Sie Haushaltshilfe für einen längeren Zeitraum als gesetzlich vorgesehen.

Zudem profitieren Sie bei uns von einer erweiterten Altersgrenze für Kinder im Haushalt: Statt bis zum 12. Lebensjahr unterstützen wir Sie auch, wenn Ihre Kinder das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Weitere Informationen,

Erstattung:

  • Wir helfen Ihnen gerne bei der Suche nach einem geeigneten Haushaltshilfe-Dienstleister.
  • Bei einer selbst beschafften, nicht mit Ihnen verwandten Haushaltshilfe (über 2. Grad), übernehmen wir die Kosten in angemessener Höhe.
  • Verwandten oder verschwägerten Personen (bis zum 2. Grad) können wir den nachgewiesenen Verdienstausfall und entstandene Fahrkosten erstatten.

Zuzahlung:

  • Sie leisten eine gesetzliche Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten pro Kalendertag, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro.
  • Ausnahme: Bei Haushaltshilfe aufgrund von Schwangerschaft oder Entbindung entfällt die gesetzliche Zuzahlung.
  • Haushaltshilfe wird bei der Krankenkasse beantragt, bei der die haushaltsführende Person versichert ist.
  • Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, sobald Sie absehen können, dass Sie eine Haushaltshilfe benötigen.
  • Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.