Qualitätsverträge fördern

Innovation im Krankenhaus

 

Als qualitätsbewusste, innovative Krankenkasse nutzen wir jede Gelegenheit, unseren Kunden die bestmögliche Versorgung zu bieten. Ein wichtiges Instrument hierfür sind Qualitätsverträge. Dies sind spezielle Vereinbarungen, die Krankenkassen mit einzelnen Krankenhäusern schließen können.

Der Gesetzgeber sieht diese Möglichkeit befristeter Verträge ausdrücklich vor. Das Ziel dahinter: Herausfinden, ob sich mit innovativen Anreizen für die Kliniken die Qualität der stationären Behandlung weiter verbessern lässt. Kriterien sind hier etwa ein kürzerer Aufenthalt in der Klinik, weniger Komplikationen, schnellere Wundheilung und Mobilisation nach einer Operation. Ob und inwieweit diese Qualitätsverbesserungen tatsächlich erreicht werden, wird wissenschaftlich durch das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen untersucht.

Schon jetzt profitieren teilnehmende Patienten ganz konkret von den Vorteilen entsprechender Verträge. Wichtig zu wissen: Die medizinische Grundbehandlung ist für alle Patienten gleich, unabhängig davon, ob sie an einem Qualitätsvertrag teilnehmen oder nicht. Es sind eher Kleinigkeiten, durch die ein solcher Vertrag heraussticht, Kleinigkeiten aber, die einen Unterschied machen können: So werden Patienten beispielsweise vor, während und nach ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus über einen längeren Zeitraum regelmäßig befragt, wie es ihnen geht, wie die Genesung verläuft, wie zufrieden sie sind, um Komplikationen wie Entzündungen, Verzögerungen in der Genesung und Beschwerden bei Bewegungsabläufen frühzeitig zu identifizieren. 

In unterschiedlichen medizinischen Leistungsbereichen werden aktuell Qualitätsverträge erprobt. Diese betreffen zum Beispiel die Geburtshilfe, Gelenkersatzoperationen, Mangelernährung, die Entwöhnung langzeitbeatmeter Patienten und bei älteren Patienten die Vermeidung von Verwirrtheitszuständen nach einer OP. Die Teilnahme ist für die Patienten freiwillig, sie werden direkt in der Klinik auf die Möglichkeit aufmerksam gemacht, eingeschrieben zu werden.

Die Qualitätsanreize sollen sich nicht nur auf die Patienten positiv auswirken. Gleichzeitig gewinnt das gesamte Gesundheitssystem, indem die Kosten sinken. Denn aufgrund von ausbleibenden Komplikationen werden weniger Nachbehandlungen erforderlich. Eine win-win-Situation für alle Beteiligten.

Wenn Sie stationär in einem Krankenhaus behandelt werden, mit dem ein Qualitätsvertrag besteht, werden Sie von der teilnehmenden Klinik darauf hingewiesen und auf Wunsch eingeschrieben.

 

Vorteile für Patienten

  • Verbesserte Behandlungsqualität: Sie profitieren von Behandlungen, die auf besonders hohen Qualitätsstandards basieren und oft innovative Ansätze verfolgen
  • Bessere Behandlungsergebnisse: Die Verträge zielen darauf ab, Komplikationen zu reduzieren, die Genesung zu beschleunigen und Ihre Lebensqualität nachhaltig zu verbessern
  • Spezialisierte Versorgung: In den ausgewählten Leistungsbereichen erhalten Sie eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene, oft interdisziplinäre Versorgung durch spezialisierte Teams.

Weitere Verträge finden Sie in folgenden Bereichen: 

  • Prävention des postoperativen Delirs bei der Versorgung von älteren Patientinnen und Patienten
  • Entwöhnung von langzeitbeatmeten Patientinnen und Patienten
  • Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen im Krankenhaus
  • Multimodale Schmerztherapie
  • Stationäre Behandlung der Tabakabhängigkeit

Hier ein Überblick aller Verträge