Erklärung zur Barrierefreiheit

Gilt für die Webseite der Mercedes-Benz BKK

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.mercedes-benz-bkk.com der Mercedes-Benz BKK, Mercedesstraße 1, 28309 Bremen.

Wir bitten um Verständnis, dass noch nicht alle Seiten die optimale Barrierefreiheit aufweisen.

Die Mercedes-Benz BKK hat sich zum Ziel gesetzt, die digitalen Angebote für Menschen mit Behinderungen barrierefrei zu gestalten. Dazu gehört der barrierefreie Zugang zur Website www.mercedes-benz-bkk.com Website im Einklang mit der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0) in der Fassung vom 21.05.2019.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. 

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem Test des Unternehmens Sandstein Neue Medien GmbH in Zusammenarbeit mit QuinScape GmbH im Januar 2021. Dabei wird die Website auf der Grundlage des BITV-Tests (http://www.bitvtest.de) des Projektes BIK - barrierefrei informieren und kommunizieren (http://bik-fuer-alle.de) geprüft. Dabei wird das betreffende Webangebot anhand von 60 Prüfschritten untersucht. Wo sinnvoll, enthält der jeweilige Prüfschritt detaillierte Anmerkungen zu etwaigen Problemen.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar. 

In den öffentlich erreichbaren Seiten der Website sind die nachstehend aufgeführten Inhalte noch nicht vollständig barrierefrei. 
Die Bewertung der einzelnen Prüfschritte richtet sich nach den Konformitäts-Vorgaben der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) für den Level AA, welche durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2018/2048 Teil des Standards EN 301 549 sind.

•    Vereinfachung der Newsletter-Anmeldung durch autocomplete-Attribute

Die in der Prüfung festgestellten Mängel der Barrierefreiheit wurden in die laufende Qualitätssicherung aufgenommen.

Stand dieser Erklärung
Die vorliegende Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 23.02.2021 erstellt und zuletzt am 16.06.2021 geändert. 

Barrieren melden
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann schicken Sie uns bitte eine E-Mail an: postfach-marketing@mercedes-benz-bkk.com

Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de