Kosten für Krankenversicherung

steuerlich geltend machen

Das Bürgerentlastungsgesetz macht es möglich: Für das Steuerjahr 2022 können Sie Ausgaben für die Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgabe wieder voll steuerlich geltend machen.

Damit Sie als Steuerzahler möglichst wenig Aufwand haben, sind wir als Krankenkasse verpflichtet, die Höhe der gezahlten und erstatteten Beiträge dem Finanzamt zu melden. Ebenso melden wir bezogene Entgeltersatzleistungen wie Kranken-, Kinderkranken-, Mutterschafts- und Verletztengeld dem Finanzamt.

Für Arbeitnehmer übermittelt der Arbeitgeber dem Finanzamt auf elektronischem Wege die Lohnsteuerbescheinigung mit den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung. Für Rentner erledigen das die Rentenversicherungsträger und die Zahlstellen für Versorgungsbezüge. Zahlen Sie als Mitglied selbst die Beiträge, meldet unsere Mercedes-Benz BKK die im Jahr 2022 gezahlten und erstatteten Beiträge bis Ende Februar 2023 der zentralen Stelle der Finanzverwaltung. Die Bescheinigung über die für 2022 gemeldeten Daten erhalten Sie bis Ende April von uns.

Bescheinigt werden alle von Ihnen selbst an uns gezahlten und von uns erstatteten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Außerdem müssen wir Bonuszahlungen (höher als 150 €) und Prämienerstattungen melden, weil diese die Beitragszahlungen mindern; dazu gehören die Beitragsrückerstattung aus dem Wahltarif und der Bonus 100 PRO AKTIV. Die Bescheinigung enthält alle im Kalenderjahr 2022 geflossenen Zahlungen und Erstattungen. Dazu gehört auch der Beitrag für Dezember 2021, da er im Januar 2022 fällig und in der Regel auch gezahlt wurde.

Die Daten werden unter Angabe Ihrer steuerlichen Identifikationsnummer, kurz Steuer-ID, an das Finanzamt gemeldet. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die Krankenkassen die Daten ihrer Versicherten direkt vom Bundeszentralamt für Steuern erfragen; eine gesonderte Zustimmung der Versicherten ist hierfür nicht erforderlich.