Umlagebeiträge

Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Mutterschaft

Die Lohnfortzahlungsversicherung ist im Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) geregelt. Es ist ein Ausgleichsverfahren, mit dem Unternehmen ihre finanziellen Belastungen infolge Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Aufwendungen bei Mutterschaft der Beschäftigten reduzieren können.

Fällt ein Mitarbeiter wegen Krankheit aus oder geht eine Mitarbeiterin in den Mutterschutz, entstehen dem Arbeitgeber Kosten für die Entgeltfortzahlung. Bei uns sind Sie mit der BKK-Arbeitgeberversicherung dagegen gut abgesichert.

Umlage U1

BKK Landesverband Mitte

Frau Pinkernelle
Fon: +49 391 725 18 331
Fax: +49 391 725 18 70

Hier finden Sie weitere Informationen.
 

Umlage U2

Frau Haybach
Telefon: 08731-76-29937

Frau Steinberger
Telefon: 08731-76-29885

Frau Huber
Telefon: 08731-76-26421

Franziska Zettl
Telefon: 08731-76-21312

Frau Aigner
Telefon: 08731-76-22966

Umlage U1 für die Lohnfortzahlung bei Krankheit  
U1 ermäßigt 2,2 % - Erstattung 50 %
U1 allgemein 2,7 % - Erstattung 60 %
U1 erhöht 5,1 % - Erstattung 80 %
   
Umlage U2 für die Lohnfortzahlung bei Mutterschaft  
U2 0,50 % - Erstattung 100 %
Umlage U1 für die Lohnfortzahlung bei Krankheit  
U1 ermäßigt 1,4 % - Erstattung 50 %
U1 allgemein 1,7 % - Erstattung 60 %
U1 erhöht 3,2 % - Erstattung 80 %
   
Umlage U2 für die Lohnfortzahlung bei Mutterschaft  
U2 0,60 % - Erstattung 100 %
Umlage U1 für die Lohnfortzahlung bei Krankheit  
U1 ermäßigt 1,8 % - Erstattung 50 %
U1 allgemein 2,2 % - Erstattung 60 %
U1 erhöht 4,1 % - Erstattung 80 %
   
Umlage U2 für die Lohnfortzahlung bei Mutterschaft  
U2 ab 01.01.2021 0,50 % - Erstattung 100 %
U2 ab 01.09.2021 0,60 % - Erstattung 100 %