Umlagebeiträge
Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Mutterschaft
Die Lohnfortzahlungsversicherung ist im Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) geregelt. Es ist ein Ausgleichsverfahren, mit dem Unternehmen ihre finanziellen Belastungen infolge Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Aufwendungen bei Mutterschaft der Beschäftigten reduzieren können.
Fällt ein Mitarbeiter wegen Krankheit aus oder geht eine Mitarbeiterin in den Mutterschutz, entstehen dem Arbeitgeber Kosten für die Entgeltfortzahlung. Bei uns sind Sie mit der BKK-Arbeitgeberversicherung dagegen gut abgesichert.
Umlage U1
BKK Landesverband Mitte
Frau Callies
Fon: +49 391 725 18 310
Fax: +49 391 725 18 70
Hier finden Sie weitere Informationen.
Umlage U2
Herr Aust
Telefon: 08731-76-29892
Frau Huber
Telefon: 08731-76-28747
Umlage U1 für die Lohnfortzahlung bei Krankheit | |
U1 ermäßigt | 2,2 % - Erstattung 50 % |
U1 allgemein | 2,7 % - Erstattung 60 % |
U1 erhöht | 5,1 % - Erstattung 80 % |
Umlage U2 für die Lohnfortzahlung bei Mutterschaft | |
U2 | 0,50 % - Erstattung 100 % |
Umlage U1 für die Lohnfortzahlung bei Krankheit | |
U1 ermäßigt | 1,4 % - Erstattung 50 % |
U1 allgemein | 1,7 % - Erstattung 60 % |
U1 erhöht | 3,2 % - Erstattung 80 % |
Umlage U2 für die Lohnfortzahlung bei Mutterschaft | |
U2 | 0,60 % - Erstattung 100 % |
Umlage U1 für die Lohnfortzahlung bei Krankheit | |
U1 ermäßigt | 1,8 % - Erstattung 50 % |
U1 allgemein | 2,2 % - Erstattung 60 % |
U1 erhöht | 4,1 % - Erstattung 80 % |
Umlage U2 für die Lohnfortzahlung bei Mutterschaft | |
U2 ab 01.01.2021 | 0,50 % - Erstattung 100 % |
U2 ab 01.09.2021 | 0,60 % - Erstattung 100 % |