Zusammenarbeit mit dem WD der Trägerunternehmen

Kostenlose Inanspruchnahme des Werkärztlichen Dienstes

Wir haben mit dem Werksärztlichen Dienst (WD) eine Kooperationsvereinbarung getroffen. Für Sie bedeutet das, dass Sie den WD im Notfall kostenlos in Anspruch nehmen können. Wenn Sie im Rahmen dieser Erstversorgung eine ärztliche Verordnung oder eine Impfung benötigen, rechnet der WD diese Leistungen mit uns ab.

Für Mitglieder anderer Krankenkassen gibt es diese Möglichkeit nicht.

Im Ernstfall erspart Ihnen das unnötige und zeitaufwändige Wege, weil Sie z. B. eine Verordnung nicht erneut bei Ihrem Hausarzt anfordern müssen. Ein weiteres Angebot: Sie können auch an der Nichtraucher-Sprechstunde des WD teilnehmen.