Elektronische Patientenakte (ePA)

Die ePA kommt für alle

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist Ihr zentraler Speicherort z. B. für Ihre Befunde, Unterlagen und Diagnosen. Ob beim Arzt oder im Krankenhaus - Sie haben alle Informationen zu Ihrer Gesundheit immer griffbereit und diese sind nur einsehbar für medizinische Dienstleister, denen Sie es erlauben.

Ab dem 15.01.2025 kommt die ePA für alle!

Mit dem Digital-Gesetz wurde beschlossen, dass alle Versicherten ab 15. Januar 2025 eine elektronische Patientenakte (ePA) erhalten, es sei denn, sie widersprechen. Mit anderen Worten: Die ePA für alle kommt.

Bisher haben alle Versicherten die Option, sich freiwillig für eine ePA zu entscheiden und diese gezielt zu beantragen (Opt-in). Die Versicherten müssen bislang aktiv zustimmen, bevor ihre Daten in der ePA gespeichert werden dürfen. Ab 15.01.2025 ändert sich dies.

Opt-out: Der neue Weg ab 2025

Beim Opt-out-Verfahren werden Ihre Gesundheitsdaten standardmäßig in einer ePA gespeichert, wenn Sie nicht aktiv widersprechen. 
Weitere Informationen zu den Widerspruchsmöglichkeiten 

Die neue ePA für alle ermöglicht eine einfachere Nutzung von Gesundheitsdaten und verbessert so die Versorgung der Versicherten. Gut zu wissen: Nach der Aktenanlage können Sie Ihre ePA jederzeit löschen bzw. sich anders entscheiden, wem Sie den Zugriff auf Ihre Gesundheitsdaten erlauben.

Bitte beachten Sie: Die Anlage der elektronischen Patientenakten (ePA) ab 15.01.2025 erfolgt aufgrund der großen Menge nach und nach. Daher kann es sein, dass Ihre ePA erst einige Wochen nach dem 15.01.2025 angelegt sein wird.

Die elektronische Patientenakte (ePA) - einfach erklärt!

Die EPA bietet folgende Vorteile:

  • Immer griffbereit

  • Sicher

  • Optimal behandelt

Die ePA bietet folgende Funktionen

  • Notfalldatensatz
    Beinhaltet Angaben zu Vorerkrankungen, Allergien, Medikamenteneinnahme, Kontaktdaten von Angehörigen.
  • Medikationsplan
    Listet alle Medikamente auf, sobald mindestens drei verschreibungspflichtige Mittel gleichzeitig eingenommen werden.
  • Impf- und Mutterpass
  • Zahnbonusheft
  • Untersuchungsheft für Kinder
  • Patientenquittung
    Beinhaltet eine Leistungsauskunft mit den ärztlichen und zahnärztlichen Leistungen inklusive Diagnose sowie Arzneimittel, Krankenhausdaten und Abrechnungen sonstiger Leistungserbringer (z. B. Hilfsmittel).


Mit einer elektronischen Patientenakte (ePA) können Sie und die an Ihrer Behandlung beteiligten Leistungserbringer persönliche Gesundheits- und Krankheitsdaten sicher digital hochladen, speichern und verarbeiten, lesen und teilen und selbstverständlich auch löschen. Leistungserbringer werden im deutschen Gesundheitswesen alle Personengruppen und Einrichtungen genannt, die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Leistungen erbringen. Hierzu zählen zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Krankenhäuser und Apotheken. 

Wenn Sie die ePA-App der Mercedes-Benz BKK nutzen, können Sie jederzeit Ihre Gesundheitsdaten einsehen. Möglich wird das durch die Einbindung in ein hochsicheres Netzwerk, die Telematikinfrastruktur. An dieses Netzwerk sind bzw. werden Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken, Krankenkassen und andere Akteure im Gesundheitswesen angeschlossen.

Sie möchten die ePA-App der Mercedes-Benz BKK herunterladen?

Hier geht`s:

Zusätzlich zur App benötigen Sie Ihre NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit PIN. So sieht die elektronische Gesundheitskarte aus

Sollten Sie noch keine PIN haben, können Sie diese bei uns anfordern. Damit wir Ihnen den Brief mit der PIN schicken können, legen Sie uns einfach in einem unserer Kundencenter Ihren Personalausweis vor. Zum Schutz Ihrer Daten ist dies wichtig, damit die PIN nicht in falsche Hände gerät. Oder Sie nutzen für die sichere Identifikation ein Postident-Verfahren: in einer Postfiliale oder per Online-Ausweisfunktion (eID).

Wie erhalte ich die ePA der Mercedes-Benz BKK?

Video ePA

Wie sicher sind meine Daten in der ePA der Mercedes-Benz BKK?

Video ePA

Für die selbstständige Nutzung der ePA stellen wir Ihnen eine sicherheitsgeprüfte und von der Gesellschaft für Telematik (gematik) zugelassene App für Ihr mobiles Endgerät zur Verfügung. Sie können die App für Android- oder iOS-Betriebssysteme auf Ihrem Smartphone oder Ihrem Tablet installieren. Falls Sie kein mobiles Endgerät besitzen oder aber die ePA-App der Mercedes-Benz BKK aus anderen Gründen nicht verwenden wollen, können Sie dennoch die ePA nutzen. Allerdings stehen Ihnen in diesem Fall einige Funktionen nur eingeschränkt oder gar nicht zur Verfügung. Beispielsweise können Sie ohne App keine Dokumente in die ePA einstellen.

In Ihre ePA können Sie selbst Dokumente hochladen oder Sie bitten z. B. Ihre behandelnden Ärzte in der Praxis oder im Krankenhaus, Kopien der relevanten Unterlagen in Ihre Akte zu übertragen. Die Originaldokumentation Ihrer Behandlung verbleibt aus rechtlichen Gründen stets bei dem Sie behandelnden Leistungserbringer. Nur Sie bestimmen, wer Zugriff auf Ihre Akte erhält. Krankenkassen haben keinen Zugriff auf die Akteninhalte. 

Die ePA enthält zwei Speicherbereiche:

  1. Ein Bereich ist den Versichertendokumenten vorbehalten. Hier können Sie Ihre relevanten Dokumente über die App eigenständig hochladen. Auf diesen Bereich haben nur Sie Zugriff sowie von Ihnen berechtigte Leistungserbringer.
  2. Ein zweiter Bereich steht für sogenannte Arztdokumente zur Verfügung. Das sind Dokumente, die Leistungserbringer wie Ärzte oder Krankenhäuser auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin in Ihre ePA hochladen. Diesen Bereich können nur Sie und die zugriffsberechtigten Leistungserbringer einsehen.
     

Die Dokumente in Ihrer Akte sind stets verschlüsselt abgelegt und können nur auf den Endgeräten der von Ihnen Berechtigten entschlüsselt werden. Der Aktenbetreiber hat also keine Möglichkeit, Ihre hochsensiblen Gesundheitsdaten einzusehen. Der Schlüssel ist sicher hinterlegt. Er besteht aus zwei Teilen, die an getrennten Orten aufbewahrt werden, zum einen von Ihrem ePA-Anbieter, zum anderen von einem zentralen, von der gematik bestimmten Schlüsseldienstbetreiber. Für den Zugriff auf die ePA werden beide Schlüsselteile benötigt. Nur Sie und die von Ihnen Berechtigten verfügen über den kompletten Schlüssel - weder der ePA-Anbieter noch der Schlüsseldienstbetreiber, die jeweils nur einen Teil des Schlüssels aufbewahren, können also auf die ePA zugreifen. Der Schlüssel befindet sich bewusst nicht auf Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK), damit Sie auch bei einem (geplanten oder ungeplanten) Austausch der eGK weiterhin Zugriff auf Ihre Akte haben. 

Damit Sie und die von Ihnen Berechtigten gezielt nach Dokumenten in Ihrer Akte suchen können, werden zusätzliche Informationen über Merkmale Ihrer Dokumente gespeichert, die sogenannten Metadaten. Diese Daten verarbeitet das Aktensystem in einer auf höchstem Niveau sicherheitsgeprüften und vertrauenswürdigen technischen Umgebung, auf die weder der Aktenbetreiber noch die Mercedes-Benz BKK Zugriff haben.

Informationen nach §343 SBG V: