Was ist die soziale Pflegeversicherung?

Hilfe für kranke Menschen, die nicht für sich selber sorgen können

Die soziale Pflegeversicherung ist neben der Renten-, Arbeitslosen-, Unfall- und Krankenversicherung die fünfte Säule unserer Sozialversicherung. Sie soll allen Pflegebedürftigen helfen, die wegen Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage sind, im Alltag selbst für sich zu sorgen. Nach dem Gesetz sind Personen pflegebedürftig, wenn sie gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten haben und deshalb Hilfe brauchen. Es geht um Personen, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig ausgleichen oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens geringer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit bestehen.

Die Pflegeversicherung soll den Pflegebedürftigen, zu Hause oder im Pflegeheim, helfen, ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen. Sie soll vorrangig die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft der Angehörigen und Nachbarn unterstützen, damit die Pflegebedürftigen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können.

Je nach Einstufung unterscheidet sich die Höhe der Leistungen

Pflegebedürftige erhalten je nach Schwere der Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten einen Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad). Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems.

Eine geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit liegt bei einer Gesamtpunktzahl ab 12,5 bis unter 27 Punkten vor.

Eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit liegt bei einer Gesamtpunktzahl ab 27 bis unter 47,5 Punkten vor.

 

Eine schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit liegt bei einer Gesamtpunktzahl ab 47,5 bis unter 70 Punkten vor.

Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit liegt bei einer Gesamtpunktzahl ab 70 bis unter 90 Punkten vor.

Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung liegt bei einer Gesamtpunktzahl ab 90 bis unter 100 Punkten vor.

 

Fragenkatalog erleichtert die Entscheidung

Wie finden Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen heraus, welche Pflegeleistungen ihren Ansprüchen gerecht werden?

Die Entscheidung für einen Pflegedienst oder ein Heim muss letztlich jeder für sich selbst treffen, dabei spielt auch das Bauchgefühl eine wichtige, nicht zu unterschätzende Rolle.

Doch es gibt auch eine Reihe von objektiven Kriterien, deren Beurteilung bei der Auswahl weiterhilft. Wir haben als Serviceleistung für Sie zwei Listen zusammengestellt, die eine Hilfestellung sein können. Wenn Sie dazu Fragen haben, rufen Sie uns einfach an.

Wenn Sie möglichst viele der nachfolgenden Punkte mit „ja" beantworten können, spricht das für die Qualität Ihres Pflegedienstes bzw. Pflegeheimes:

Prüfliste ambulanter Pflegedienste:

  • Ich weiß, dass ich den Pflegedienst frei wählen und jederzeit wechseln kann.
  • Mir liegt ein schriftlicher Pflegevertrag vor.
  • Ich bin von meinem Pflegedienst über alles, was im Pflegevertrag steht, aufgeklärt worden.
  • Mein Pflegedienst informiert mich über zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten meiner Pflege (z.B. Sozialhilfe).
  • Die Pflegedokumentation ist mir erklärt worden.
  • Ich kann die Pflegedokumentation jederzeit einsehen.
  • Ich fühle mich durch den Pflegedienst kompetent beraten und unterstützt.
  • Ich verstehe den Pflegevertrag und kann die darin aufgeführten Kosten nachvollziehen.
  • Ich habe vor Beginn der Pflege einen Kostenvoranschlag erhalten.
  • Ich erhalte regelmäßig (etwa zwei Wochen nach Monatsende) eine Abrechnung über den Eigenanteil, den ich selbst bezahlen muss.
  • Der Leistungsnachweis über die einzelnen Pflegetätigkeiten, den ich unterschrieben habe, liegt der Rechnung bei.
  • Wenn in meiner Wohnung ein Schaden durch die Pflegekraft entsteht, kann ich sicher sein, dass der Schaden ersetzt wird.

 

  • Die Pflegekräfte beachten meine Wünsche, wie die Pflege durchgeführt werden soll (z.B. wie ich gelagert und bewegt werden möchte).
  • Ich habe den Eindruck, dass alle bei mir tätigen Pflegekräfte mit meiner persönlichen Situation vertraut sind (z.B. muss ich nicht jedes Mal von neuem erklären, wie ich gepflegt werden möchte).
  • Mein Pflegedienst berät mich auf Wunsch hinsichtlich Hilfsmitteln (z.B. Gehstützen, Toilettensitz etc.), damit ich im Haushalt möglichst alleine zurechtkommen kann.
  • Mein Pflegedienst unterstützt mich in meiner Selbstständigkeit.

Prüfliste stationäres Pflegeheim:

  • Wie sieht das Pflege- und Betreuungskonzept aus?
  • Gibt es spezielle Konzepte für Bewohner mit Demenzerkrankungen (z.B. Alzheimer)?
  • Bilden sich die Mitarbeiter regelmäßig weiter?
  • Wird die Selbstständigkeit der Heimbewohner gefördert?
  • Werden die Angehörigen in die Betreuung einbezogen?
  • In welcher Form erfolgt Sterbebegleitung?
  • Wie ist der Pflegedienst tagsüber und nachts besetzt?
  • Welche Qualifikation haben die Pflegemitarbeiter?
  • Wie steht es mit der ärztlichen Betreuung? Gibt es ein Recht auf freie Arztwahl?
  • Gibt es eine Zusammenarbeit mit Fachärzten - z. B. Neurologe, Psychiater?
  • Verfügt die Einrichtung über einen Sozialdienst?

 

  • Ist die Atmosphäre angenehm und freundlich?
  • Geht das Personal respektvoll mit den Bewohnern um?
  • Klopft das Personal beim Betreten des Bewohnerzimmers an?
  • Werden Bewohner ermutigt, kleine Aufgaben zu übernehmen?
  • Ist Besuch jederzeit möglich?

Pflegeeinrichtungen werden kontrolliert.

Die Qualität der Leistungen von Pflegediensten und Pflegeheimen wird von den Medizinischen Diensten der Krankenkassen überprüft. Seit 2011 soll jede Pflegeeinrichtung mindestens einmal pro Jahr geprüft werden.

Die Ergebnisse der Qualitätstests werden veröffentlicht (z.B. im Internet), damit sich Versicherte ein Bild von der Qualität machen können.

Einige dieser Berichte können Sie auch im BKK PflegeFinder einsehen.

Pflegedienst oder Pflegeeinrichtung suchen

Mit dem BKK PflegeFinder werden Sie fündig, wenn Sie beispielsweise auf der Suche nach einem ambulanten Pflegedienst oder einem Pflegeheim für sich selbst oder Ihre Angehörigen sind.

Der BKK Dachverband hat diese bundesweite Datenbank für alle Versicherten freigeschaltet. Interessenten finden dort ein passendes Pflegeheim oder einen ambulanten Pflegedienst. Die Datenbank liefert eine Übersicht über 35.000 Leistungsangebote.

Sie können wahlweise nach einer Pflegeeinrichtung an Ihrem Ort oder im Umkreis einer bestimmten Postleitzahl suchen und/oder direkt den Namen der gesuchten Einrichtung eingeben. Durch Angabe der gewünschten Pflegeart können Sie Ihre Suche auf Wunsch weiter eingrenzen. Bitte beachten Sie, dass eine Suche im Umkreis nur bei Angabe einer vollständigen PLZ, nicht bei Angabe eines Ortes möglich ist. Sofern Sie weniger als 5 Ziffern einer PLZ angeben, werden Ihnen alle Einrichtungen angezeigt, deren Postleitzahl mit den angegebenen Ziffern beginnt.

Sie erhalten für jede Pflegeeinrichtung eine anschauliche Übersicht. In den Detailinformationen zur jeweiligen Einrichtung finden Sie Bewertungen der Pflegeeinrichtungen hinsichtlich Leistungen und Qualität sowie Vergütungsinformationen

Unter der Rubrik „Preisvergleich“ können außerdem Pflegeeinrichtungen in der gewünschten Region aufgerufen werden, um die zugehörigen Preise auf einen Blick zu vergleichen.

Zusatzversicherungen des Mercedes-Benz VVD

Jeder kann plötzlich pflegebedürftig werden. Davon sind nicht nur Ältere betroffen. Durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung können auch jüngere Menschen in diese Situation kommen.

Grundsätzlich sichert die gesetzliche Pflegeversicherung dieses Pflegerisiko ab. Doch in den seltensten Fällen reicht dieses Geld, um davon eine optimale Betreuung und Pflege sicherzustellen.

Private Vorsorge ist daher empfehlenswert.

Der Mercedes-Benz Vorsorge und Versicherungsdienst (DVVD) bietet Zusatzversicherungen an. Mit dem Tarif PflegetagegeldBest bietet die Allianz Private Krankenversicherung einen speziellen Mercedes-Benz Tarif ausschließlich für Versicherte der Mercedes-Benz BKK an. 

Die Pflegetagegeldversicherung zahlt bei Vorliegen eines Pflegegrades Pflegetagegeld. Besondere Stärken sind z.B. Pflegeberatung vor Ort, Hausnotruf, weltweiter Versicherungsschutz sowie langfristig stabile Beiträge.

Sie haben Interesse?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie sich für eine private Zusatzversicherung interessieren. Für weitergehende Informationen bzw. eine ausführliche Beratung wenden Sie sich bitte direkt an die Kollegen des Mercedes-Benz Vorsorge und Versicherungsdienstes (Mercedes-Benz VVD).

Hier geht`s zum Mercedes-Benz VVD.

Oder Sie füllen einfach in unserem Online-Kundencenter eine Einverständniserklärung zur Kontaktaufnahme durch den DVVD aus und erhalten von dort ein unverbindliches Angebot.

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