Krankengeld für Arbeitnehmer
Ab dem Tag, an dem Ihr Arzt feststellt, dass Sie als versicherungspflichtig Beschäftigter arbeitsunfähig erkrankt sind, haben Sie Anspruch auf Krankengeld.
Dies gilt ebenfalls bei stationären Krankenhausaufenthalten oder bei Behandlungen in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen. Die Auszahlung erfolgt für Kalendertage, bei vollen Monaten für 30 Tage.
In der Regel haben Arbeitnehmer zunächst einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber für 42 Tage. In dieser Zeit ruht der Anspruch auf Krankengeld. Danach erhalten Sie von uns Krankengeld, sobald uns eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung über diesen Tag hinaus vorliegt.
Service wird bei uns großgeschrieben. Darunter verstehen wir, dass Sie Leistungen, wie z. B. Krankengeld, so schnell wie möglich erhalten. Sobald Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung über den 42. Tag bei uns vorliegt, fordern wir für Sie die nötigen Berechnungsgrundlagen für das Krankengeld bei Ihrem Arbeitgeber an. Zeitgleich erhalten Sie eine umfassende Information, bitte lesen Sie diese aufmerksam.
Umgehend nach Eingang der Unterlagen vom Arbeitgeber, berechnen wir Ihr individuelles Krankengeld und informieren Sie über die Höhe.
Die Krankengeldzahlung erfolgt anhand der elektronisch übermittelten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (Ihres Arztes). Sofern Ihr Arzt nicht am Datenaustausch eAU teilnimmt (Privatarzt, Ausland etc.), nutzen Sie unsere zentrale Postadresse oder Ihre BKK App, so sichern Sie sich die schnellste Bearbeitung. Bitte achten Sie hier auf einen lückenlosen Nachweis.
Das Krankengeld beträgt 70 % Ihres Regelentgelts (regelmäßiges Arbeitsentgelt), bis zur allgemein gültigen Beitragsbemessungsgrenze. Das Brutto-Krankengeld wird jedoch auf maximal 90 % Ihres Nettoverdienstes begrenzt.
Zur Krankenversicherung beitragspflichtige Einmalzahlungen, wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, der letzten 12 Monate vor Beginn der Erkrankung werden ebenfalls berücksichtigt.
Mit unserem Krankengeldrechner können Sie die voraussichtliche Höhe Ihres Krankengeldes selbst ermitteln, leichte Abweichungen vom tatsächlichen Betrag sind möglich.
Einige Arbeitgeber zahlen einen Zuschuss zum Krankengeld. Sprechen Sie hierzu Ihren Arbeitgeber an.
Wenn Sie vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit Beiträge zur Renten-, Pflege-, und Arbeitslosen-versicherung gezahlt haben, werden auch vom Krankengeld Beiträge zu den einzelnen Sozialversicherungsträgern gezahlt. Dadurch bleibt Ihr Versicherungsschutz auch während des Bezuges von Krankgengeld erhalten. Die Beiträge werden von uns automatisch von Ihrem Krankengeld abgezogen und an den jeweilige Versicherungsträger überwiesen. Während dieser Zeit zahlen Sie als Mercedes-Benz BKK Versicherter keine Krankenversicherungsbeiträge.
Neu ab 01.07.2023
Das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) ist ab 01.07.2023 in Kraft. Unter anderem gelten neue – je nach Anzahl der Kinder unterschiedliche - Beitragssätze in der Pflegeversicherung. Das wirkt sich auch auf die Berechnung der Beiträge aus Entgeltersatzleistungen aus.
Aufgrund der kurzfristigen Gesetzgebung gibt es zum Stichtag 1. Juli noch keine technische Umsetzung. Wir werden die Korrekturen der Beitragsberechnung umgehend vornehmen, sowie ihr Arbeitgeber uns die korrekten Daten übermittelt hat und unsere technischen Voraussetzungen dafür vorliegen. Dafür bitten wir um Verständnis.
Hier finden Sie Details zur Pflegereform
Arbeitnehmer sind in der Regel im Krankheitsfall gut abgesichert. Für die meisten Beschäftigten gilt, dass sie sechs Wochen lang Lohn oder Gehalt vom Arbeitgeber erhalten (Entgeltfortzahlung). Wer danach weiterhin vom Arzt krankgeschrieben wird, bekommt von unserer BKK Krankengeld. Wie lange diese Entgeltersatzleistung gezahlt wird, regelt das Gesetz, ebenso die Höhe der Zahlung.
Gesetzlich festgelegt ist zum Beispiel, dass das Krankengeld 70 Prozent des entgangenen Einkommens beträgt, maximal 90 Prozent des Nettobetrags. Dabei wird ausschließlich Lohn oder Gehalt bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt. Der Verdienst, der über dieser Grenze (2023: 4.987,50 €) liegt, spielt für die Berechnung des Krankengelds keine Rolle. Das Brutto-Höchstkrankengeld beträgt 3.491,25€. Gesetzlich vorgesehen ist außerdem, dass vom Krankengeld Beiträge zur Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung gezahlt werden. All das zusammengenommen bedeutet für alle Beschäftigten, dass sie eine Lücke zwischen Krankengeld und gewohntem Einkommen in Kauf nehmen müssen. Diese Lücke wird mit steigendem Einkommen immer größer. Der Verdienstausfall ist also vor allem für die Beschäftigten besonders hoch, die über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen.
Je nach individueller Lebensplanung kann es schwierig sein, bei geringeren Einkünften seine laufenden Kosten zu decken. Das gilt umso mehr, je länger eine Erkrankung dauert. Gegen diese Einkommenslücke können Sie sich absichern, zum Beispiel mit dem Abschluss einer privaten Krankentagegeld-Zusatzversicherung.
Für weitergehende Informationen bzw. eine ausführliche Beratung wenden Sie sich bitte direkt an die
Kollegen des Mercedes-Benz Versicherungsservice
Sie möchten wissen, wie hoch Ihre Einkommenslücke im Ernstfall wäre?
Unser Krankengeldrechner hilft Ihnen dabei, vorausschauend zu planen. Er gibt einen ungefähren Anhaltspunkt, mit welchem Krankengeld Sie rechnen können. Die exakte Summe lässt sich allerdings erst in der konkreten Situation ermitteln.
Zum Herunterladen:
Berechnen Sie Ihr Krankengeld!
Mit unserem Krankengeldrechner können Sie ermitteln, wie hoch das Krankengeld ist, das wir Ihnen bei einer längeren Erkrankung nach Ihrer Gehaltsfortzahlung auszahlen. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um einen ungefähren Wert handelt, da bei der Berechnung nicht alle individuellen Besonderheiten wie ein unregelmäßiges Entgelt oder Zuschläge für Mehrarbeit berücksichtigt werden können.
Die stufenweise Wiedereingliederung
Die stufenweise Wiedereingliederung soll Sie, nach einer längeren schweren Krankheit, schrittweise an die volle Arbeitsbelastung heranführen und so den Übergang zur vollen Berufstätigkeit erleichtern.
In der Regel erhalten Sie während der stufenweisen Wiedereingliederung weiterhin Krankengeld von der Mercedes-Benz BKK, Übergangsgeld vom Rentenversicherungsträger oder Verletztengeld von der Berufsgenossenschaft.
Die Dauer der stufenweisen Wiedereingliederung wird von Ihrem Arzt festgelegt. In der Regel dauert eine stufenweise Wiedereingliederung zwischen vier und acht Wochen. Sie sind während der Maßnahme arbeitsunfähig krank und reichen, wie gewohnt, weiterhin Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bei der Mercedes-Benz BKK ein.
Zum Ablauf:
- Gemeinsam mit Ihrem Arzt wird ein "Wiedereingliederungsplan" erstellt.
- Anschließend legen Sie den ausgefüllten und vom Arzt unterschriebenen Wiedereingliederungsplan Ihrem Arbeitgeber vor.
- Nach Zustimmung durch den Arbeitgeber, leiten Sie den unterschriebenen Plan an die Mercedes-Benz BKK weiter und können mit der stufenweisen Wiedereingliederung beginnen.
Besonderheit:
Wenn Sie im Anschluss an eine Rehabilitation eine stufenweise Wiedereingliederung beginnen, zahlt Ihnen der Rentenversicherungsträger Übergangsgeld, sofern hierfür die Voraussetzungen vorliegen.