Pflegeversicherung: Anhebung des Beitragszuschlags für Kinderlose geplant

Die Bundesregierung beabsichtigt, den Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung zu erhöhen. Die zusätzlichen Mittel sollen der Erhöhung der Löhne in der Pflege und der Entlastung von Pflegebedürftigen zugutekommen.

Die unterschiedlichen und teils unzureichenden Vergütungen von Pflegekräften werden seit geraumer Zeit öffentlich kritisiert. Im Frühjahr 2021 hatte zunächst Bundesarbeitsminister Heil (SPD) einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Pflegelöhne angekündigt. Anfang Mai gab dann Bundesgesundheitsminister Spahn (CDU) bekannt, das Vorhaben über einen Änderungsantrag zum Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) realisieren zu wollen, das gegenwärtig in den parlamentarischen Beratungen ist.

Demnach sollen Pflegeeinrichtungen ab Juli 2022 nur noch zugelassen sein können, wenn sie bei der Bezahlung der Beschäftigten im Pflege- und Betreuungsbereich entweder einen Tarifvertrag abgeschlossen haben oder an kirchliche Arbeitsrechtsregelungen gebunden sind. Der Versuch des Pflegearbeitgeberverbands BVAP und der Gewerkschaft ver.di, einen Tarifvertrag in der Pflege für allgemeinverbindlich erklären zu lassen, war Ende Februar 2021 durch die Ablehnung seitens der Caritas gescheitert.

Gleichzeitig will der Bundesgesundheitsminister Pflegebedürftige bei den steigenden Eigenanteilen an den Kosten in Pflegeheimen entlasten. Dazu sollen Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die seit mehr als einem Jahr vollstationäre Leistungen beziehen, Zuschläge zu den pflegebedingten Eigenanteilen erhalten, die je nach Dauer des Pflegeaufenthalts 25 bis 75 Prozent der Eigenanteile betragen können.

Zur Finanzierung dieser Maßnahmen ist eine Erhöhung des Beitragszuschlags geplant, den kinderlose Pflegeversicherte zahlen. Der Zuschlag beträgt gegenwärtig 0,25 Prozent und ist von den Versicherten allein zu tragen. Dieser Zuschlag soll auf 0,35 Prozent angehoben werden. Die Erhöhung soll zum 01.01.2022 in Kraft treten.