Seit 26. Juli 2021 gelten neue Richtlinien für die Beurteilung von Minijobs und kurzfristigen Beschäftigungen.
Im Wesentlichen wurden folgende Änderungen aufgenommen:
- Änderung bei der Anwendung der Zeitgrenzen bei kurzfristigen Minijobs aufgrund des BSG-Urteils aus dem Jahr 2020
- Klarstellung zur Ermittlung der Anzahl der Kalendertage für den Zeitraum einer kurzfristigen Beschäftigung
- Einarbeitung der Erhöhung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale zum 1. Januar 2021
- Hinweise zur Wirkung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei Unterbrechung des Minijobs wegen des ersatzweisen Bezugs einer anderen Leistung
- Hinweise auf die Übergangsregelung wegen der Corona-Krise