Neue Geringfügigkeitsrichtlinien

Seit 26. Juli 2021 gelten neue Richtlinien für die Beurteilung von Minijobs und kurzfristigen Beschäftigungen.

Im Wesentlichen wurden folgende Änderungen aufgenommen: 

  • Änderung bei der Anwendung der Zeitgrenzen bei kurzfristigen Minijobs aufgrund des BSG-Urteils aus dem Jahr 2020 
  • Klarstellung zur Ermittlung der Anzahl der Kalendertage für den Zeitraum einer kurzfristigen Beschäftigung 
  • Einarbeitung der Erhöhung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale zum 1. Januar 2021 
  • Hinweise zur Wirkung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei Unterbrechung des Minijobs wegen des ersatzweisen Bezugs einer anderen Leistung 
  • Hinweise auf die Übergangsregelung wegen der Corona-Krise 

 

Die neuen Richtlinien finden Sie hier